Sachverhalt:

Die Gruppe FDP/Sundmäker hat mit Schreiben vom 23.11.2021 beantragt, dass der Rat der Gemeinde Bohmte beschließen möge eine Freilaufwiese für Hunde in der Ortschaft Bohmte einzurichten. Um Doppelungen zu vermeiden, wird auf den Inhalt und die Anlagen zur Vorlage BV 273/2021 verwiesen.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 entschieden, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität sich im Rahmen der Beschlussvorbereitung mit dem Antrag der Gruppe befassen möge.

 

Sofern die Einrichtung einer Hundefreilaufwiese beschlossen werden sollte, wären noch entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen. Im derzeitigen Entwurf des Haushaltsplanes 2022 sind dafür keine Beträge für die Anlage einer Hundefreilaufwiese enthalten. 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität entscheidet entsprechend dem Verlauf seiner politischen Beratungen über die Einrichtung einer Hundefreilaufwiese in der Ortschaft Bohmte.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt