Aufgrund der Beratung im Ortsrat am 10. Juni 2021 war das mobile Radar-Display über mehrere Wochen an der Dammer Straße (L80), Höhe Haus Nr. 33, aufgestellt. Weiterhin war das mobile Radar-Display über mehrere Wochen an der Straße Bramscher Weg (K 418) aufgestellt. Die Auswertungsergebnisse sind als Anlage beigefügt und werden in der Sitzung erläuternd vorgetragen. Die Aufstellungen erfolgten jeweils in beide Fahrtrichtungen.

 

Im Hinblick auf die Anschaffung eines stationären Radar-Displays für einen Standort an der L 80 wird auf die Ausführungen in der Ortsratssitzung vom 10. Juni 2021 verwiesen.

 

Alternativ zur Anschaffung eines stationären Radar-Displays, besteht die Möglichkeit, ein mobiles Radar-Display anzuschaffen, welches rotierend an verschiedenen Standorten, auch über einen längeren Zeitraum, eingesetzt werden könnte.

 

Die Anschaffungskosten für ein weiteres Radar-Display belaufen sich auf 2.350,00 Euro  bis 2.640,00 Euro.


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Hunteburg fasst einen dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt