Sitzung: 22.02.2022 Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Vorlage: BV/023/2022
Die
epidemische Entwicklung der Corona-Pandemie begleitet die Menschen nach wie
vor. Für die Planungen der Veranstaltungen muss auch für das Jahr 2022 mit
Einschränkungen gerechnet werden. Dennoch sollte das öffentliche Leben im
Rahmen der Möglichkeiten weitgehend wieder an Normalität gewinnen. Für das nun
beginnende Jahr hoffen wir mit Zuversicht, dass das gesellschaftliche und
kulturelle Leben wieder stattfinden und auch das Erntefest mit Erntemarkt der
Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen gefeiert werden kann.
Für
die Planungen der Veranstaltung am 1. Septemberwochenende sind entsprechende
Entscheidungen vom Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen zu treffen:
1. Soll das Erntefest mit Erntemarkt
grundsätzlich stattfinden?
2. Wenn ja, an welchem Standort sollte es
stattfinden und
3. und in welchem Rahmen?
Das
Erntefest mit Erntemarkt wurde bisher traditionell in Herringhausen
ausgerichtet - auf dem Festplatz „Am Kindergarten“. Die Jubiläumsveranstaltung
„650 Jahre Stirpe-Oelingen“ in 2018 hat im Rahmen des Erntefestes in der
Gemeinschaftshalle Stirpe-Oelingen stattgefunden. Der Standtort ist für 2022
festzulegen.
Es
wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Folgekosten durch die
Corona-Pandemie ein Mehraufwand einzuplanen ist (z.B. erhöhte Zeltkosten). Es ist
ebenfalls zu entscheiden, ob die Veranstaltung am Samstag und Sonntag mit einer
Marktfete stattfinden soll oder ausschließlich nur am Marktsonntag als
Erntemarkt. Ein Festwirt ist entsprechend zu beauftragen.
Die
Feuerwehr Herringhausen steht grundsätzlich zur Unterstützung bereit. Die
Durchführung der Cafeteria wäre mit der Feuerwehr abzustimmen.
Die
Programmgestaltung soll ggf. frühzeitig im Frühjahr erfolgen.
Anlagen:
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen beschließt entsprechend seiner
Beratungen über die Durchführung des Erntefestes 2022.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |