Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen beantragt, der Rat der Gemeinde Bohmte möge beschließen, dass mit der Dorfentwicklung befasste Büro pro-t-in GmbH zu beauftragen, die Möglichkeiten einer durchgehenden Begrünung der unteren Bremer Straße sowie von Zubringern wie z.B. „Hinterfelde“ zu ermitteln. Der Antrag ist beigefügt. Auf die Vorlage BV 153/2021 wird verwiesen.

 

Hierzu hat der Rat der Gemeinde Bohmte in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 beschlossen, dass die Ortsräte über die Möglichkeiten zur weiteren Begrünung in den Ortschaften beraten mögen und Vorschläge an die Verwaltung leiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vorschläge zu bündeln, um eigene zu ergänzen und als Beratungsvorlage in den Fachausschuss zu geben.

 

Vor diesem Hintergrund sollen in den Sitzungen der Ortsräte für die jeweiligen Ortschaften Vorschläge zu möglichen Begrünungen erarbeitet werden und an die Verwaltung weitergeleitet werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Die Ortsräte erarbeiten Vorschläge zur weiteren Begrünung in den Ortschaften und leiten diese an die Verwaltung weiter.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt