Der Malteser Hilfsdienst e.V. unterhält in Hunteburg in den Räumlichkeiten der Malteser, Kurze Straße 2 ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45 SGB XI.

 

Es werden neue Mitarbeiter gesucht, die dann auch geschult werden müssen. Hierfür beantragt der Malteser Hilfsdienst e.V. mit Schreiben vom 10.11.2021, eine finanzielle Unterstützung von 1.230,00 €, was den Ausbildungskosten für drei Personen entspricht.

 

Der Antrag des Malteser Hilfsdienst e.V., welcher der Vorlage beifügt ist, wurde sowohl an die Gemeinde Bohmte wie auch den Ortsrat Hunteburg gestellt. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 entschieden, dass zunächst der Ortsrat Hunteburg über den Antrag beraten und entscheiden soll.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Hunteburg entscheidet entsprechend seiner Beratung über den Zuschussantrag des Malteser Hilfsdienstes e.V. auf Förderung des Betreuungsangebotes „Café Malta“.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt