Sitzung: 09.02.2022 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/035/2022
Sachverhalt:
Im vergangenen Jahr beschloss der Ortsrat Bohmte die Insel am Busbahnhof Bohmte mit insgesamt 6 Winterlinden bepflanzen zu lassen. Da schon damals Vandalismus befürchtet wurde, wählte die Gemeinde schon etwas ältere Bäume mit einem größeren Stammdurchmesser, damit die Bäume zumindest nicht durch bloße Muskelkraft abgeknickt werden können.
Am 24.01.2022 wurde in der Mittagszeit festgestellt, dass bei 5 der 6 gepflanzten Bäume die Krone unter Einsatz einer Säge abgetrennt wurden. Die Bäume wurden somit irreparabel beschädigt und sind zwischenzeitlich auch beseitigt worden. Die Gemeinde hat Anzeige gegen unbekannt erstattet.
Es steht nun eine Entscheidung zur Ersatzanpflanzung an. Die Verwaltung empfiehlt in diesem Zusammenhang die Baumstämme mit einer Stahlgitterkonstruktion besser vor Vandalismus zu schützen. Ansonsten wäre zu befürchten, dass die neu gepflanzten Bäume wieder Ziel von Baumfrevlern werden.
Das Foto einer entsprechenden Schutzvorrichtung ist in der Anlage dieser Vorlage zur Einsichtnahme beigefügt.
Eine Versicherung für die Regulierung von Vandalismusschäden existiert nicht. Somit müsste der Ortsrat Bohmte für die Kosten der Ersatzanpflanzung aufkommen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat Bohmte entscheidet über die Vornahme einer Ersatzanpflanzung der zerstörten Bäume am Busbahnhof Bohmte entsprechend dem Verlauf seiner politischen Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |