Sitzung: 09.02.2022 Ortsrat Bohmte
Vorlage: IV/267/2021
Sachverhalt:
Im Kontext einer Bürgermeistersprechstunde mit Frau Strotmann wurde von einer Anwohnerin der Neustadtstraße angeregt im Bereich der Neustadtstraße Markierungen für Einstellplätze auf dem Pflaster aufzubringen.
Die Neustadtstraße ist eine Spielstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Demnach darf außerhalb gekennzeichneter Parkflächen nicht geparkt werden, sofern es sich nicht um kurzzeitige Parkvorgänge handelt, die zum Ein- bzw. Aussteigen bzw. zum Be- und Entladen benötigt werden.
Die Verwaltung hat daraufhin die örtlichen Verhältnisse geprüft. Die Markierung von Parkflächen im linken Teil der Neustadtstraße in Richtung Bremer Straße würde sich sehr schwierig gestalten, da die Straße in diesem Bereich sehr schmal ist. Im rechten Teil der Straße in Fahrtrichtung Kindergarten hingegen wäre die Einrichtung von Parkplätzen grds. möglich.
Die Örtlichkeit der Anlage von ausgewiesenen Einstellplätzen mittels der Anbringung von Markierungen ist der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Der Ortsrat Bohmte möge bitte ein kurzes Statement zur Markierung von Parkflächen in dieser Sache abgeben, so dass anschließend ggfs. die Arbeiten seitens der Verwaltung beauftragt werden können.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat Bohmte stimmt der Ausweisung von Parkflächen durch entsprechende Markierungsarbeiten in der Neustadtstraße gemäß den dieser Vorlage beigefügten Positionierungen zu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |