Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 02. November 2021 beschlossen, dass dem Ausschuss für Bildung gem. § 110 Abs. 2 Nieders. Schulgesetz (NSchG)

 

a)       2 Vertreter/innen der Lehrer/innen

b)      2 Vertreter/innen der Eltern

c)       2 Vertreter/innen der Schüler/innen

 

als Vertreter/innen der Schulen angehören.

 

 

a)    Vertreter/innen der Lehrer/innen

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden die Lehrervertreter/innen im Ausschuss für Bildung jeweils für die gesamte Wahlperiode des Gemeinderates benannt. Die aktuelle Wahlperiode läuft vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2026.

 

Die Lehrerkollegien der Schulen haben folgende Vertreter/innen für den Ausschuss für Bildung benannt:

 

1.       Birgitt Oelgeschläger (Wilhelm-Busch-Schule Hunteburg)

2.       Bernd Wallstab (Oberschule Bohmte)

 

     Stellvertreterinnen:

1.       Mirjam Laumerich (Erich Kästner-Schule)

2.       Nele Nöring (Grundschule Herringhausen)

3.       Bernadette Seeberger (Oberschule Bohmte)

4.       Renate Vallo (Christophorus-Schule)

 

b)    Vertreter/innen der Eltern

 

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden die Elternvertreter im Ausschuss für Bildung jeweils für die gesamte Wahlperiode des Gemeinderates benannt. Die aktuelle Wahlperiode läuft vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2026. Die Elternvertreter/innen werden vom Gemeindeelternrat vorgeschlagen. Der Gemeinderat ist dabei an die Vorschläge des Gemeindeelternrates gebunden.

 

Die konstituierende Sitzung des Gemeindeelternrates, in der die Vertreter/innen für den Ausschuss für Bildung gewählt werden, findet am 09. Dezember 2021 statt.  Die Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprecher werden anschließend bis zur Sitzung des Gemeinderates entsprechend per E-Mail informiert.

 

c)         Vertreter/innen der Schüler/innen

 

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden die Schülervertreter/innen im Ausschuss für Bildung jeweils für die halbe Wahlperiode des Gemeinderates benannt. Die aktuelle Wahlperiode läuft vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2026. Die erste Hälfte der Wahlperiode endet somit am 30.04.2024. Die Schülervertreter/innen werden vom Gemeindeschülerrat vorgeschlagen. Der Gemeinderat ist dabei an die Vorschläge des Gemeindeschülerrates gebunden.

 

Die konstituierende Sitzung des Gemeindeschülerrates, in der die Vertreter/innen für den Ausschuss für Bildung gewählt werden, findet am 08. Dezember 2021 statt.  Die Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprecher werden anschließend bis zur Sitzung des Gemeinderates entsprechend per E-Mail informiert.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stellt mit Blick auf die Bildung des Ausschusses für Schulen auf der Grundlage der Beschlussfassung in der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte folgende Besetzung der Ausschusssitze der Vertreter/innen der Schulen gem. § 71 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 110 NSchG fest:

 

a)       Vertreter/innen der Lehrer/innen

 

1.       Birgitt Oelgeschläger (Wilhelm-Busch-Schule Hunteburg)

2.       Bernd Wallstab (Oberschule Bohmte)

 

Stellvertreterinnen

1.       Mirjam Laumerich (Erich Kästner-Schule)

2.       Nele Nöring (Grundschule Herringhausen)

3.       Bernadette Seeberger (Oberschule Bohmte)

4.       Renate Vallo (Christophorus-Schule)

 

b)      Vertreter/innen der Eltern

 

1.       N.N.

2.       N.N.

 

Stellvertreter/innen

 

1.       N.N.

2.       N.N.

 

 

Die Besetzung der Ausschusssitze für die Vertreter/innen der Eltern und Lehrer/innen gilt für die gesamte Wahlperiode bis zum 31.10.2026.

 

 

c)       Vertreter/innen der Schüler/innen

 

1.       N.N.

2.       N.N.

 

Stellvertreter/innen

 

1.       N.N.

2.       N.N.

 

Die Besetzung der Ausschusssitze für die Vertreter/innen der Schüler/innen gilt für die halbe Wahlperiode bis zum 30.04.2024.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: