Sitzung: 16.12.2021 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/260/2021
Sachverhalt:
Im 4. Quartal 2020 wurde vom Nds. Landesrechnungshof eine überörtliche Kommunalprüfung zu Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände durchgeführt. Die Prüfungsmitteilung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Eine Bewertung des Handelns einzelner Kommunen bzw. der kommunalen Haushalte hat der Landesrechnungshof nicht vorgenommen.
In der Prüfungsmitteilung ist zu den Investitionsrückständen insgesamt Folgendes ausgeführt (Seite 19, Tz. 37): „Die niedersächsischen Kommunen meldeten Investitionsrückstände von insgesamt 20,059 Mrd. €. Nach der in Tz. 29 erläuterten Hochrechnung ergibt sich für 2020 ein Investitionsrückstand von insgesamt 20,671 Mrd. €. Danach errechnet sich ein Investitionsrückstand von 2.586 € je Einwohnerin und Einwohner. Die Investitionsrückstände der niedersächsischen Kommunen liegen damit um 648 € je Einwohnerin und Einwohner höher als der nach dem aktuellen KfW-Kommunalpanel 2021 errechnete Bundesdurchschnitt der 13 Flächenländer in Höhe von 1.938 €.“
Gemäß § 5 Absätze 1 und 2 Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz – NKPG) sind die Ergebnisse der Prüfung der Vertretung bekanntzugeben und im Anschluss an die Bekanntgabe öffentlich auszulegen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte nimmt die Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofs zur überörtlichen Kommunalprüfung "Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ zur Kenntnis.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |