Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans „Bremer Straße Nord“ gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Im nördlichen Bereich hinter dem Hallenbad plant die DLRG Obere Hunte e.V. den Bau eines Wasserrettungszentrums.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 25/4 tlw., 27 tlw. und 25/1 der Flur 4 der Gemarkung Bohmte zur Größe von 4.775 m². Die DLRG benötigt für ihr Vorhaben eine Fläche von 1.750 m². Für die vorhandene Wohnbebauung im östlichen Bereich soll darüber hinaus Planungssicherheit geschaffen werden. Diese war bislang als Sportplatz ausgewiesen.

 

Die DLRG plant im ersten Schritt die Errichtung der Fahrzeughalle. Für den Bau wurde ein Investitionskostenzuschuss nach der Förderrichtlinie für Vereine beantragt. Im Anschluss ist der Bau des Wasserrettungszentrums vorgesehen. Hierfür wird eine Förderung über die Dorfentwicklung angestrebt.

 

Sobald die Pläne der DLRG vorliegen, werden diese der Vorlage beigefügt.

 

 

Zwischenzeitlich sind die Planunterlagen erarbeitet worden und liegen der Vorlage bei. Das Gebiet wird als Mischgebiet in offener Bauweise mit zwei Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Auf die Ausführungen in der Begründung und auf die textlichen Festsetzungen, die dieser Vorlage beigefügt sind, wird besonders hingewiesen.

 

Nennenswert sind beispielsweise, dass neben Pflanzgeboten für Stellplätze und Dächer mit weniger als 15° Neigung auch die zwei im Plangebiet stehenden Blutbuchen zum Erhalt festgesetzt werden. Weiter wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht aufgrund des bislang festgesetzten Not- und Rettungswegs erforderlich und darüber hinaus wird ein Lärmpegelbereich zum Schutz vor Verkehrslärm festgesetzt. Dies geht aus dem zwischenzeitlich vorliegenden Schallgutachten hervor.

 

Im Zuge der Plananerkennung sieht das Baugesetzbuch die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB vor. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird innerhalb einer angemessenen Frist die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt. Hier hat jedermann die Möglichkeit, zu dem geplanten Vorhaben Stellung zu nehmen.

 

Der schematische Ablauf eines Bauleitplanverfahrens ist zur Kenntnis einmal beigefügt. Erwähnenswert ist, dass es sich bei der hier geplanten Änderung um ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB handelt, wonach auf die frühzeitige Beteiligung und Erörterung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann. Der nächste Schritt hier ist das sogenannte „ordentliche Beteiligungsverfahren“.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Bremer Straße Nord“ an und beschließt sodann, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

7.627,31 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

51110

 

 

 

Kostenstelle:

610000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt