Sitzung: 02.12.2021 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/256/2021
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 den
Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans „Bremer Straße
Nord“ gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Im
nördlichen Bereich hinter dem Hallenbad plant die DLRG Obere Hunte e.V. den Bau
eines Wasserrettungszentrums.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 25/4 tlw., 27 tlw. und 25/1
der Flur 4 der Gemarkung Bohmte zur Größe von 4.775 m². Die DLRG benötigt für
ihr Vorhaben eine Fläche von 1.750 m². Für die vorhandene Wohnbebauung im
östlichen Bereich soll darüber hinaus Planungssicherheit geschaffen werden.
Diese war bislang als Sportplatz ausgewiesen.
Die DLRG plant im ersten Schritt die Errichtung der Fahrzeughalle. Für
den Bau wurde ein Investitionskostenzuschuss nach der Förderrichtlinie für
Vereine beantragt. Im Anschluss ist der Bau des Wasserrettungszentrums
vorgesehen. Hierfür wird eine Förderung über die Dorfentwicklung angestrebt.
Sobald die Pläne der DLRG vorliegen, werden diese der Vorlage beigefügt.
Zwischenzeitlich sind die Planunterlagen erarbeitet worden und liegen der
Vorlage bei. Das Gebiet wird als Mischgebiet in offener Bauweise mit zwei
Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl
von 0,8 festgesetzt. Auf die Ausführungen in der Begründung und auf die
textlichen Festsetzungen, die dieser Vorlage beigefügt sind, wird besonders
hingewiesen.
Nennenswert sind beispielsweise, dass neben Pflanzgeboten für Stellplätze
und Dächer mit weniger als 15° Neigung auch die zwei im Plangebiet stehenden
Blutbuchen zum Erhalt festgesetzt werden. Weiter wird ein Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht aufgrund des bislang festgesetzten Not- und Rettungswegs
erforderlich und darüber hinaus wird ein Lärmpegelbereich zum Schutz vor
Verkehrslärm festgesetzt. Dies geht aus dem zwischenzeitlich vorliegenden
Schallgutachten hervor.
Im Zuge der Plananerkennung sieht das Baugesetzbuch die Durchführung des
Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB vor.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wird innerhalb einer angemessenen Frist die Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben. Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt. Hier
hat jedermann die Möglichkeit, zu dem geplanten Vorhaben Stellung zu nehmen.
Der schematische Ablauf eines Bauleitplanverfahrens ist zur Kenntnis
einmal beigefügt. Erwähnenswert ist, dass es sich bei der hier geplanten
Änderung um ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB handelt, wonach auf die
frühzeitige Beteiligung und Erörterung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen werden kann. Der nächste Schritt hier ist das sogenannte „ordentliche
Beteiligungsverfahren“.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Bremer Straße Nord“ an und beschließt sodann, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
7.627,31 € |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
51110 |
|
|
|
|
Kostenstelle: |
610000 |
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |