Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 116 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ gefasst. Siehe hier BV 99/2021. Für die Ratsmitglieder, die bislang noch über kein IPad verfügen, ist diese Vorlage der Ratspost zur Kenntnis beigefügt.

 

Aufgrund des Umstandes, dass sich der Bebauungsplan Nr. 109 zur Zeit der Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen des Hafenbetriebs bekanntlich noch im Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit ungewissem Ausgang befand, hat der Verwaltungsausschuss die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 beschlossen.

 

Mit Urteil vom 09.09.2021 entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass die Gemeinde mit der Erstellung und Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 109 keine formellen und materiell-inhaltlichen Fehler begangen hat. Die seitens des Klägers vorgebrachten Bedenken wurden vom Gericht nicht geteilt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 109 hat damit weiterhin Bestand, die bauleitplanerische Grundlage ist gesichert. Innerhalb der Gebietskulisse des Futtermittel- und Schüttguthafens (B-Plan Nr. 109) soll aufgrund der Beschlüsse der Hafen Wittlager Land GmbH ein Containerumschlag ermöglicht werden. Um diesen Containerumschlag auf dem Bestandsgelände baurechtlich zu legitimieren, ist nun die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 mit der Bezeichnung „Hafen- und Industriegebiet, kombinierter Massengut- und Containerhafen“ erforderlich. Im Gegenzug kann auf die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 verzichtet werden.

 

Bei der nun möglichen Aufstellung der 1. Änderung haben die Gutachten tlw. noch Gültigkeit, das bedeutet, dass hier eine nicht unbeträchtliche Kosten- und vor allem Zeitersparnis zu verzeichnen sein wird.

 

Für diesen Weg ist allerdings ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 mit der Bezeichnung „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ aufzustellen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt