Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit E-Mailschreiben vom 12. Juni 2021 beantragt, dass auf Ebene des Altkreises Wittlage eine Vollzeitstelle für einen Klimaschutzmanager (m/w/d) eingerichtet wird.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 über den Antrag beraten und der Verwaltung den Auftrag erteilt in dieser Sache zunächst ein Gespräch mit den weiteren Altkreisgemeinden Bad Essen und Ostercappeln zu führen, da in den Gemeinden zeitgleich gleichlautende politische Anträge gestellt wurden.

 

Dieses Gespräch hat zwischenzeitlich stattgefunden. Im Ergebnis wird die Gemeinde Ostercappeln nach intensiver politischer Beratung eine Vollzeitstelle eines Klimaschutzmanagers nur für das Gebiet der Gemeinde Ostercappeln einrichten. Dem Vernehmen nach wird die Stelle kurzfristig geschaffen und eine geeignete Person gesucht.

 

Die Gemeinde Bad Essen wird vorbehaltlich weiterer politischer Beratungen wohl ebenfalls einen eigenen Klimaschutzmanager in Vollzeit etablieren. Dort sind aber noch intensivere Vorarbeiten zu leisten, damit eine Förderung der Stelle in Betracht kommt.

 

Vor diesem Hintergrund bleibt zunächst die Frage zu klären, ob die Gemeinde Bohmte auch einen eigenen Klimaschutzmanager einstellen soll und wenn ja, mit welchem Beschäftigungsumfang.

 

Zu einer möglichen Förderung: Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten bzw. daraus abgeleiteten weiteren Anschlussmaßnahmen kann durch die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld", kurz als „Kommunalrichtlinie" bezeichnet gefördert werden. Hier käme eine Förderung als sog. „Anschlussmaßnahme“ in Betracht. Die Förderquote beläuft sich auf 40 % der entstehenden Kosten und ist auf die Dauer von 36 Monaten befristet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass aufbauend auf dem Klimaschutzkonzept des Landkreises Osnabrück ein lokales Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Bohmte erarbeitet wird. Dafür wäre ein entsprechendes Planungsbüro zu beauftragen. Die Kosten für die Erarbeitung eines lokalen Klimaschutzkonzeptes werden auf ca. 10 TEUR geschätzt. Diese Kosten sind jedoch nicht mehr förderfähig. Hintergrund ist die bereits gewährte Förderung des Klimaschutzkonzeptes des Landkreises.

 

Aus der Ratssitzung am 15. Juli 2021 wurde ebenfalls der Auftrag erteilt in Kontakt mit dem Landkreis Osnabrück zu treten, um dort in Erfahrung zu bringen, ob es möglich ist von dort aus personelle Unterstützung zur Etablierung eines Klimaschutzkonzeptes und Umsetzung einzelner Maßnahmen daraus zu erhalten. Aufgrund von sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten beim Landkreis in diesem Bereich wurde der Wunsch der Gemeinde Bohmte nach Unterstützung abgelehnt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt über die Einstellung eines Klimaschutzmanagers im noch zu definierenden Beschäftigungsumfang und der Einholung von Angeboten von Planungsbüros zur vorgelagerten Erstellung eines lokalen Klimaschutzkonzeptes entsprechend dem Verlauf seiner politischen Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt