Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2019 ist die Förderrichtlinie Vereine der Gemeinde Bohmte in Kraft. Sie beinhaltet die Voraussetzungen für Förderungen sowie die unterschiedlichen Förderungsarten.

 

Gem. Ziffer 2 der Förderrichtlinie werden auch investive Maßnahmen der Vereine mit einem Zuschuss i. H. v. 10 % der nachgewiesenen Kosten gefördert.

 

Im Laufe der praktischen Umsetzung der Förderrichtlinie wurden einige geförderte Maßnahmen zeitlich verzögert umgesetzt, die jedoch mit der Verwaltung auch gut abgestimmt wurden.

 

Um eine Umsetzung der Maßnahme zeitlich einzugrenzen, schlägt die Verwaltung vor, den Abruf der investiven Förderung ab dem Jahr 2022 auf 2 Haushaltsjahre zu befristen. Falls die genannten Haushaltsmittel nicht abgerufen werden können, kann für die Maßnahme ein erneuter Antrag nach der Förderrichtlinie gestellt werden.

 

 

Die Förderrichtlinie müsste wie folgt angepasst werden:

 

Unter Punkt 2 a) der anliegenden Förderrichtlinie wird folgender Satz hinzugefügt:

 

„Die Förderung muss innerhalb von 2 Haushaltsjahren abgerufen werden.“

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die anliegende Förderrichtlinie ab dem 01.01.2022 wie in der Vorlage dargestellt, entsprechend abzuändern.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt