Sachverhalt:

Am 09.12.2010 hat der Rat einstimmig ein Konzept zur Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Bohmte beschlossen. Das Konzept gliederte sich in die drei Teilbereiche

  1. Frühe präventive Hilfen,
  2. Schulsozialarbeit an Haupt- und Realschulen und
  3. Offene Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Vergabe des Auftrages zur Umsetzung erfolgte im Mai 2011 durch Beschluss des Verwaltungsausschusses an den Verein Kinderhaus Wittlager Land. Der Vertrag wurde seitdem dreimal verlängert und endet am 31.07.2022.

 

Die letztmalige Verlängerung erfolgte im Gemeinderat am 25.03.2021 für 12 Monate mit einer Kostensteigerung von 36.200,00 € auf insgesamt 291.200,00 € pro Jahr.

 

Der Gemeinderat entschied in der Sitzung am 14.12.17, das bisherige Gesamtbudget von 255.000 € nicht zu überschreiten, die Bereiche der frühen präventiven Hilfen und der Schulsozialarbeit an der Oberschule Bohmte aber im bisherigen Stundenumfang uneingeschränkt fortzuführen. Das führte zu einer Reduzierung des Budgets der offenen Kinder- und Jugendarbeit um 22.400 € auf 107.600 € jährlich.

 

In Zusammenarbeit mit den Akteuren aus Politik, Verwaltung, Jugendamt, Elternvertretern und dem Kinderhaus Wittlager Land wurde die Konzeption überarbeitet und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Kostenreduzierung in der offenen Jugendarbeit führte zu einer Stellenreduzierung um eine halbe Stelle auf 1,25 Stellen.

 

Am 21.06.2018 beschloss der Gemeinderat die Fortschreibung des Kinder- und Jugendkonzeptes.

 

 Die Kinder- und Jugendarbeit erfolgt seitdem im folgenden Umfang:

 

  1. Teilbereich Frühe präventive Hilfen und Schulsozialarbeit im Primar- und Sek.I-Bereich:

 

Budget = 147.400 €

Stellenanteil = 1,75 Stellen

 

Aufteilung:

-       0,75 Stellen an der Oberschule Bohmte

-       1,00 Stellen an den Grundschulen Bohmte (inkl. Betreuung der Kindergärten in der Ortschaft Bohmte)

-       0,50 Stellen an der Wilhelm-Busch-Schule (inkl. Betreuung der Kindergärten in der Ortschaft Hunteburg)

-       0,25 Stellen an der Grundschule Herringhausen-Stirpe-Oelingen (inkl. Betreuung des Kindergarten Hummelhofs)

 

Anmerkung:

Zum 01.01.2017 hat das Land Niedersachsen die Aufgabe der Schulsozialarbeit im Sek.I-Bereich übernommen und sowohl für die Oberschule Bohmte als auch für die Wilhelm-Busch-Schule in Hunteburg jeweils eine 0,75-Stelle eingerichtet. Die Gemeinde Bohmte finanziert darüber hinaus weiterhin eine 0,75-Stelle an der Oberschule.

 

 

B.      Offene Jugendarbeit

 

Budget = 107.600 €

Stellenanteile B = 1,25

 

Die Schulleiterinnen bestätigen die weiterhin gute und kompetente Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiterinnen vor Ort.

 

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2021 dafür ausgesprochen, die Zusammenarbeit mit dem Kinderhaus Wittlager Land gGmbH um ein Jahr zu verlängern. Im zweiten Schritt war zu entscheiden, ob das Gesamtkonzept

a)    im bisherigen Stundenumfang mit einer Budgeterhöhung,

b)    mit einer Stundenerhöhung und weiteren Budgeterhöhung oder

c)    mit gleichbleibendem Budget bei zeitgleicher Stundenreduzierung

weitergeführt werden soll. 

 

Das Kinderhaus Wittlager Land gGmbH spricht sich aus fachlicher Sicht gegen eine weitere Stundenkürzung aus. In der offenen Jugendarbeit könne eine verlässliche Besetzung des Kinder- und Jugendtreffs nicht mehr gewährleistet werden. Bereits 2018 sei es zu starken Einschränkungen gekommen. Das Kinderhaus empfiehlt, das Stundenkontingent in der offenen Jugendarbeit wieder zu erhöhen. Durch eine Reduzierung der Stunden an den Schulstandorten könne die Zielsetzung des Gesamtkonzeptes nicht mehr adäquat umgesetzt und den steigenden persönlichen und familiären Problemlagen nicht mehr effektiv begegnet werden.

 

Ein Festhalten am Gesamtbudget von 255.000 € würde folgende Stellenreduzierung hervorgerufen:

 

- 0,25 Stellen in der offenen Jugendarbeit

- 0,15 an der Oberschule Bohmte

- 0,225 an den Grundschulen und Kindergärten

 

Die Stellungnahme des Kinderhauses Wittlager Land vom Januar 2021 ist der Vorlage beigefügt.

 

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2021 für eine 12-monatige Vertragsverlängerung mit dem Kinderhaus Wittlager Land unter Beibehaltung des bisherigen Stundenumfangs und einer Budgeterhöhung auf 291.200 € ausgesprochen.

 

 

Es ist nun über die erneute Vertragsverlängerung zum 01.08.2022 zu beraten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Vertrag mit dem Kinderhaus Wittlager Land zu den bestehenden Konditionen um drei Jahre bis zum 31.07.2025 zu verlängern. Eine Reduzierung des Stundenkontingents kann aufgrund der Auswirkungen des Homeschoolings nicht befürwortet werden.

 

Optional wäre eine unbefristete Verlängerung mit einer jährlichen Anpassungsoption denkbar. Die Gemeinde Bad Essen hat sich vor einigen Jahren für diese Variante entschieden und berät jährlich (nur) über die Budgetanpassung.

 

Von einer Neuausschreibung der Leistungen des Kinder- und Jugendkonzeptes rät die Verwaltung ab. Für eine erfolgreiche Sozialarbeit sind Kontinuität und Vertrauen zwei wichtige Bausteine. Den Sozialarbeitern vor Ort im Jugendtreff und in den Schulen wird eine sehr gute und professionelle Arbeit bescheinigt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat entscheidet entsprechend seinen Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt