Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung
Vorlage: BV/237/2021
Für die Feuerwehr Bohmte, Ortsfeuerwehr Hunteburg, ist die
Ersatzanschaffung für das Löschfahrzeug LF 8 (Baujahr 1995) vorgesehen. Die
Mittel für die Anschaffung in Höhe von insgesamt 290.000,00 Euro sind für die
Jahre 2021 bis 2023 haushaltsrechtlich eingeplant.
Bei einer Auftragssumme ab 214.000,00 Euro ohne USt. oder ab 254.660,00
Euro einschließlich 19% USt. ist eine öffentliche (europaweite) Ausschreibung
durchzuführen.
Die Ausschreibungen für das Löschfahrzeug sowie den Gerätewagen für die
Ortsfeuerwehr Bohmte wurden durch die Kommunale Wirtschafts- und
Leistungsgesellschaft (KWL), durchgeführt. Hierbei wurden, vor allem in
Hinblick auf eine rechtssichere Durchführung des Vergabeverfahrens sehr gute
Erfahrungen gemacht. Die KWL ist eine 100% Tochter des Nds. Städte- und
Gemeindebundes (NSGB). Der NSGB hat aufgrund seiner Verbandsstruktur mit
überwiegend kleinen Kommunen im ländlichen Raum bereits 1996 die Notwendigkeit
gesehen, den Nachfragebedarf der Kommunen zu bündeln, um günstigere Preise bei verschiedenen
Leistungsanbietern u.a. in den Bereichen Energie, Feuerwehrbeschaffung,
Internet- und Telefondienstleistungen zu erzielen. Diese Bündelung des
Einkaufsvolumens ist im Sinne eines sparsamen Einsatzes der Steuermittel und
der enger werdenden Finanzausstattung der Kommunen eines der wenigen Mittel
Einsparungen im Beschaffungsbereich zu erzielen.
Trifft die Kommune die Entscheidung, das Feuerwehrfahrzeug über die KWL
beschaffen zu wollen, so wird ein Vermittlungsvertrag zwischen der Gemeinde und
der KWL geschlossen. Das Vergabeverfahren erfolgt im Namen und auf Rechnung der
Bestellergemeinde. Die KWL erhebt für ihre gesamte Tätigkeit eine Provision von
3 % auf die erzielten Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das
Honorar beträgt höchstens 5.500 Euro zuzüglich der am Liefertermin gültigen
Mehrwertsteuer.
Die KWL erstellt anschließend mit der Kommune eine abgestimmte
individuelle Leistungsbeschreibung. Es besteht die Möglichkeit Fahrzeuge nach
den eigenen Wünschen und örtlichen Erfordernissen zu beschaffen. Die KWL führt
ein Vergabeverfahren nach den Vorgaben der VOL durch, wobei die jeweiligen
Sonderwünsche der Kommune aufgenommen werden. Es werden Preis-, Garantie- und
Lieferbedingungen etc. abgefragt und nach einem festgelegten Bewertungsschema
bewertet. Die aufbereiteten Unterlagen werden der Kommune zur
Entscheidungsvorbereitung übersandt. Es erfolgt eine Prüfung des
Vergabeverfahrens zentral für alle Rechnungsprüfungsämter in Niedersachsen
durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Ausschreibung für die Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeugs für die Feuerwehr Bohmte, Ortsfeuerwehr Hunteburg, über die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
290.000,00
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
1261019003 |
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |