Sachverhalt:
Die Fraktion FDP/Sundmäker beantragt die Umstellung des Sitzverteilungsverfahrens von d´Hondt auf Hare/Niemeyer.
Mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zum 01.11.2021 wurde das Berechnungsverfahren zur Sitzverteilung von Hare/Niemeyer auf d´Hondt umgestellt. Nach § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Gemeinderat einstimmig ein anderes Verfahren beschließen.
Der Antrag der Fraktion FDP/Sundmäker ist der Vorlage beigefügt und wird von der Antragstellerin in der Sitzung erläutert.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt entsprechend seiner Beratung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |