Sitzung: 04.11.2021 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: IV/228/2021
Sachverhalt:
Gemäß § 91 Abs. 4 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) i. V. m. § 57 Abs. 1 NKomVG können sich mindestens zwei
stimmberechtigte Ortsratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe
zusammenschließen.
Aufgrund der derzeit geltenden Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die
Ortsräte, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse vom 03.11.2016 sind
Fraktionen Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ortsratsmitgliedern, die der
gleichen Partei oder Wählergruppe angehören.
Gruppen sind andersartige Zusammenschlüsse von mindestens zwei
Ortsratsmitgliedern.
Auch Fraktionen können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Die
Gruppe hat anstelle der beteiligten Fraktionen sämtliche Rechte und Pflichten
nach dem NKomVG und der Geschäftsordnung.
Fraktionen und Gruppen haben ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie
ihre Mitglieder sofort dem Ortsratsvorsitzenden schriftlich anzuzeigen und
dabei ihren Vorsitzenden bzw. stv. Vorsitzenden anzugeben. Der
Ortsratsvorsitzende unterrichtet unverzüglich den Ortsrat und den
Bürgermeister.
Da Fraktionen und Gruppen eigene Vorschlagsrechte in Bezug auf die in
der konstituierenden Sitzung anstehenden Wahlen haben, sollten die Fraktionen
und Gruppen, die sich bis zur konstituierenden Sitzung des Ortsrates bilden,
den bisherigen Ortsbürgermeister und/oder der Bürgermeisterin schriftlich bis
zur Sitzung eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen, damit hierzu im
Ortsrat berichtet werden kann.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |