Sachverhalt:

Gemäß § 91 Abs. 4 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. m. § 57 Abs. 1 NKomVG können sich mindestens zwei stimmberechtigte Ortsratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

 

Aufgrund der derzeit geltenden Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die Ortsräte, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse vom 03.11.2016 sind Fraktionen Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ortsratsmitgliedern, die der gleichen Partei oder Wählergruppe angehören.

 

Gruppen sind andersartige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ortsratsmitgliedern.

 

Auch Fraktionen können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Die Gruppe hat anstelle der beteiligten Fraktionen sämtliche Rechte und Pflichten nach dem NKomVG und der Geschäftsordnung.

 

Fraktionen und Gruppen haben ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder sofort dem Ortsratsvorsitzenden schriftlich anzuzeigen und dabei ihren Vorsitzenden bzw. stv. Vorsitzenden anzugeben. Der Ortsratsvorsitzende unterrichtet unverzüglich den Ortsrat und den Bürgermeister.

 

Da Fraktionen und Gruppen eigene Vorschlagsrechte in Bezug auf die in der konstituierenden Sitzung anstehenden Wahlen haben, sollten die Fraktionen und Gruppen, die sich bis zur konstituierenden Sitzung des Ortsrates bilden, den bisherigen Ortsbürgermeister und/oder der Bürgermeisterin schriftlich bis zur Sitzung eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen, damit hierzu im Ortsrat berichtet werden kann.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt