Sitzung: 09.11.2021 Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Vorlage: BV/230/2021
Sachverhalt:
Der Ortsrat beschließt in analoger Anwendung der Bestimmungen über den
Rat über die Vertretung der/des Ortsbürgermeisters/in. Dabei unterliegt die
Regelung der Vertretung des/der Ortsbürgermeisters/in der Binnenorganisation
des Ortsrates. Dieser bestimmt also durch Beschluss, ob und wie viele
Vertreter/innen es geben soll. Bei mehreren Vertretern/innen sollte eine
Reihenfolge festgelegt werden.
Gleichzeitig sollte der Ortsrat festlegen, dass für die Abberufung
der/des stellvertretenden Ortsbürgermeisters/-in die gleichen Regelungen
gelten, wie bei der Abwahl der/des Ortsbürgermeisters/in (§ 92 Abs. 3 NKomVG)
Diese Festlegungen trifft der Ortsrat durch Beschluss.
Im Anschluss an diesen Beschluss folgt der Wahlvorgang entsprechend den
Bestimmungen des § 67 NKomVG.
Zu verfahren ist wie bei der Wahl der/des Ortsratsvorsitzenden.
Anlagen:
Beschluss:
a)
Für den/die Ortsbürgermeister/-in wird/werden ….(Anzahl) ehrenamtliche/r Vertreter/-innen (1. stellvertretende/r
Ortsbürgermeister/in plus evtl. 2.
stellvertretende/r Ortsbürgermeister/in) nach den Bestimmungen des § 67
NKomVG gewählt.
b)
Für die Abwahl der/des stellvertretenden Ortsbürgermeisters/-in gelten
die gleichen Bestimmungen wie bei der Abwahl der/des Ortsbürgermeisters/-in (§
92 Abs. 3 NKomVG).
c)
Sodann wählen die Mitglieder des Ortsrates den/die stv.
Ortsbürgermeister/-innen nach den Bestimmungen des § 67 NKomVG.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |