Sitzung: 04.11.2021 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: BV/216/2021
Sachverhalt:
Aufgrund der Bestimmungen der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer zweiter und dritter Ordnung sind diese mindestens einmal im Jahr zu schauen. Gemäß §11 Abs. 2 der Verordnung zur Festlegung von Schaubezirken bildet die Gemeinde Bohmte für ihr Gebiet einen Schaubezirk. In § 12 Abs. 2 ist geregelt, dass für einen Schaubezirk 3 bis 5 Schaubeauftragte und die gleiche Anzahl Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen sind.
Im Hinblick auf die bisherige Praxis bleibt die Gemeinde Bohmte als ein Schaubezirk bestehen. In der zu Ende gegangenen Wahlperiode sind als Schaubeauftragte und deren Stellvertreter benannt:
Schaubeauftragte Stv. Schaubeauftragte
Ortschaft Bohmte
Wolfgang Pauls, Heinrich Gerd-Witte,
Voltermannstraße 1 Leverner Str. 29
Ortschaft Hunteburg
Norbert Schulte, Ralf Kasper,
Vor dem Heesingen 3 Siedlung Schwegermoor 3
Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Dirk Hünefeld, Dieter Klenke,
Feldkampstraße 15 a Osnabrücker Str. 12
Da örtliche Belange in den Ortschaften zu berücksichtigen sind, sollten die Ortsräte jeweils in ihrer konstituierenden Sitzung einen Vorschlag für den Schaubeauftragten und dessen Stellvertreter unterbreiten. Die Benennung der Schaubeauftragten und der stellvertretenden Schaubeauftragten insgesamt erfolgt dann durch den Rat der Gemeinde Bohmte in der Sitzung am 16. Dezember 2021.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat benennt unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse in den Ortsräten und dem Verwaltungsausschuss folgende Personen als Schaubeauftragte und stellvertretende Schaubeauftragte für den Schaubezirk Bohmte.
Schaubeauftragte Stv. Schaubeauftragte
Ortschaft Bohmte
Wolfgang Pauls, Heinrich Gerd-Witte,
Voltermannstraße 1 Leverner Str. 29
Ortschaft Hunteburg
Norbert Schulte, Ralf Kasper, Siedlung
Vor dem Heesingen 3 Schwegermoor 3
Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Dirk Hünefeld, Dieter Klenke,
Feldkampstraße 15 a Osnabrücker Straße 12
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |