Sitzung: 02.11.2021 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/197/2021
Sachverhalt:
Gemäß §
74 Abs. 1 NKomVG besteht der Verwaltungsausschuss aus
1. der
Bürgermeisterin,
2. den
Beigeordneten und
3. den
Mitgliedern mit beratender Stimme nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.
§ 74 Abs. 2 NKomVG bestimmt, dass
die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden, die neben der Bürgermeisterin nicht
mehr als 26 bis 36 Ratsmitglieder haben, 6 beträgt.
Vorsitzende des
Verwaltungsausschusses ist die Bürgermeisterin.
a)
Beschluss über die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten und
Sitzungsverteilung gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG
Gemäß §
74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG kann der Rat in Gemeinden, die neben der
Bürgermeisterin 16 bis 44 Ratsmitglieder haben, für die Dauer der Wahlperiode
beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht. Soweit die
Erhöhung gewollt ist, ist hierzu ein Beschluss notwendig, der nur in der
konstituierenden Sitzung gefasst werden kann. In der abgelaufenen Wahlperiode
hat der Rat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1
NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG bestimmt der Rat aus seiner Mitte die
Beigeordneten sowie die in § 74 Abs. 1 Nr. 3 genannten Mitglieder gem. § 71
Abs. 4 Sätze 1 und 2 NKomVG. Die Sitze werden auf die Fraktionen und Gruppen
nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter
ergeben. Über die Zuteilung der übrig bleibenden Sitze entscheidet bei gleichen
Höchstzahlen das Los, welches vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
Ausgehend
davon, dass die bisherige Erhöhung der Zahl der Beigeordneten von zwei auf
insgesamt acht Beigeordnete beibehalten wird, wäre folgende Berechnung
vorzunehmen
CDU (12
Sitze) |
SPD (10
Sitze) |
Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze) |
Die Linke (2 Sitze) |
||||
12,00 |
1. Sitz |
10,00 |
2. Sitz |
4,00 |
5. Sitz |
2,00 |
|
6,00 |
3. Sitz |
5,00 |
4. Sitz |
2,00 |
|
1,00 |
|
4,00 |
5. Sitz |
3,33 |
7. Sitz |
1,33 |
|
0,67 |
|
3,00 |
8. Sitz |
2,50 |
|
1,00 |
|
0,50 |
|
2,40 |
|
2,00 |
|
0,80 |
|
0,40 |
|
Danach entfallen auf die einzelnen
Fraktionen und Gruppen folgende Sitze im Verwaltungsausschuss:
CDU-Fraktion = 4 Sitze
SPD-Fraktion = 3 Sitze
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen = 1 Sitz
Fraktion Die Linke = 1 Grundmandat (ohne
Stimmrecht)
Sofern eine Fraktion oder Gruppe nur
mit einem Sitz vertreten ist, kann ggfls. ein/e zweite/r Stellvertreter benannt
werden. Die Vertreter/innen, die von einer Fraktion oder Gruppe benannt worden
sind, können sich untereinander vertreten.
b) Bestimmung der Beigeordneten und der
Stellvertreter/innen durch die Fraktionen und Gruppen gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG
Ausgehend davon, dass der Rat
zunächst die Zahl der Beigeordneten festlegt und die zu vorstehendem Buchstabe
a) jeweils dargestellte Berechnung zugrunde zu legen ist, werden unter
Berücksichtigung dieser Regelung die Beigeordneten der CDU-Fraktion, der
SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke
namentlich benannt (§ 75 Abs. 1 NKomVG).
c) Feststellungsbeschluss über die
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses gem. § 75 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz
i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1, 2.
Halbsatz NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG ist die Sitzverteilung und die
Ausschussbesetzung einschließlich der Bürgermeisterin vom Rat durch Beschluss
festzustellen.
Anlagen:
Beschluss:
Im
Rahmen der Bildung des Verwaltungsausschusses fasst der Rat entsprechend der
Regelungen in SS 74, 75 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.
V. m. § 71 NKomVG folgende Beschlüsse:
a) Die in §
74 Abs. 2 NKomVG gesetzlich festgelegte Zahl der Beigeordneten von sechs
Beigeordneten erhöht sich gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG für die Dauer der
Wahlperiode von sechs um zwei auf acht Beigeordnete.
Auf die Fraktionen und Gruppen entfallen folgende
Sitze:
CDU-Fraktion |
4 Sitze, |
SPD-Fraktion |
3 Sitze, |
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen |
1 Sitz, |
Fraktion Die
Linke |
1 Grundmandat |
b) Die
Beigeordneten und deren Stellvertreter/innen werden entsprechend § 75 Abs. 1
Satz 1 Ziffer 1 und Satz 3 NKomVG durch die Fraktionen bestimmt.
c) Der Rat stellt
die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses abschließend per Beschluss fest:
Bürgermeisterin
Tanja Strotmann (Vorsitz)
|
Beigeordnete: |
Stellvertreter/in |
Für die CDU-Fraktion: |
NN |
NN |
|
NN |
NN |
|
NN |
NN |
|
NN |
NN |
Für die
SPD-Fraktion: |
NN |
NN |
|
NN |
NN |
|
NN |
NN |
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen: |
NN |
NN (ggfls. NN) |
Fraktion Die Linke Grundmandat |
NN |
NN |
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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|
€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |