Sachverhalt:

Der Rat kann nach den Bestimmungen des § 71 NKomVG aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden. In der Regel werden die Ausschüsse des Rates zu Beginn einer Wahlperiode gebildet; rechtlich zwingend ist dies jedoch nicht. Die Entscheidungen können auch später getroffen werden. Die Ausschüsse können längstens für die Dauer der Wahlperiode gebildet werden. Mit dem Ende der Wahlperiode enden die Befugnisse der bisherigen Ratsfrauen und Ratsherren, und damit verbunden auch die Akte der Selbstorganisation, wie die Bildung von Ausschüssen.

 

Daneben ist aufgrund der sondergesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes der Schulausschuss zu bilden.

 

§ 110 Nds. Schulgesetz bestimmt:

(1) Die Schulträger mit Ausnahme des Landes bilden einen oder mehrere Schulausschüsse, für die die folgenden besonderen Vorschriften gelten.

(2) Die Schulausschüsse setzen sich aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft des Schulträgers und aus einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter Vertreterinnen oder Vertreter der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss müssen mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler angehören. Den Schulausschüssen, die sowohl für allgemeinbildende als auch für berufsbildende Schulen zuständig sind, müssen mindestens je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler angehören; jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter muss der jeweiligen Personengruppe an den berufsbildenden Schulen angehören. Die Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers müssen in der Mehrheit sein. Die Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

 

Der Schulausschuss kann dabei mit anderen Ausschüssen verbunden werden, in dem die Aufgaben und die Zusammensetzung des Schulausschusses bei der Bildung eines themenverwandten Ausschusses berücksichtigt werden.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Bohmte folgende Ausschüsse gebildet:

·       Ausschuss Planen, Bauen und Umwelt

·       Ausschuss für Verkehr und Wege

·       Ausschuss für Finanzen,

·       Ausschuss für Feuerschutz, Ordnung und Sicherheit

·       Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport

·       Ausschuss für Schule

 

 

a)    Festlegung der zu bildenden Ausschüsse gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG

 

Der Rat legt zunächst per Beschluss fest, welche Ausschüsse in der anstehenden Wahlperiode gebildet werden

 

b)    Bestimmung der Zahl der Ausschusssitze gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 NKomVG

 

Nach der Festlegung der zu bildenden Ausschüsse hat der Rat gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 NKomVG die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse festzulegen. In der abgelaufenen Wahlperiode wurde die Mitgliederzahl auf 10 festgesetzt.

 

c)    Feststellung der Sitzverteilung gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG

 

Gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG stellt der Rat die Sitzverteilung fest. Die Sitze werden auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Über die Zuteilung der übrig bleibenden Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los, welches vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.

 

Die Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:

 

CDU (12 Sitze)

SPD (10 Sitze)

Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze)

Die Linke (2 Sitze)

12,00

1. Sitz

10,00

2. Sitz

4,00

5. Sitz

2,00

11. Sitz*

6,00

3. Sitz

5,00

4. Sitz

2,00

11. Sitz*

1,00

 

4,00

5. Sitz

3,33

7. Sitz

1,33

 

0,67

 

3,00

8. Sitz

2,50

9. Sitz

1,00

 

0,50

 

2,40

10. Sitz

2,00

 

0,80

 

0,40

 

2,00

11.Sitz*

1,67

 

0,67

 

0,33

 

* per Losentscheid

 

Bei einer Mitgliederzahl von weiterhin 10 ergäbe sich folgende Sitzverteilung:

CDU-Fraktion                                                       = 5 Sitze

SPD-Fraktion                                                        = 4 Sitze

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                 = 1 Sitz

 

Bei einer Mitgliederzahl von 9 ergäbe sich folgende Sitzverteilung:

CDU-Fraktion                                                       = 4 Sitze

SPD-Fraktion                                                        = 4 Sitze

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                 = 1 Sitz

 

 

Gem. § 71 Abs. 4 Sätze 1 und 2 NKomVG sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, berechtigt, in den Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe bereits stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist.

Nach Satz 3 können Ratsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einen Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. 

 

d)    Benennung der Mitglieder der Ausschüsse gemäß § 71 Abs. 2 Satz 7 NKomVG

Nach der ermittelten Sitzverteilung werden von den Fraktionen und Gruppen die Mitglieder der Ausschüsse benannt.

Die Vertretung der Ausschussmitglieder ist außer in dem Fall, dass dem Ausschuss Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses übertragen werden, gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der abgelaufenen Wahlperiode haben die Fraktionen bestimmt, dass jedes andere Fraktions-/Gruppenmitglied zur Vertretung befugt ist. Diese Regelung hat sich bewährt.

e)    Beschluss über weitere Mitglieder von Ausschüssen, die nicht Ratsmitglieder sind gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG

Der Rat kann beschließen, dass neben den Ratsmitgliedern andere Personen Mitglieder der Ausschüsse werden. Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, haben mit Ausnahme des Schulausschusses kein Stimmrecht.

 

In der abgeschlossenen Wahlperiode hat der Rat davon wie folgt Gebrauch gemacht:

 

Beratende Mitglieder im Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung:

o   Gemeindebrandmeister,

o   Ortsbrandmeister FF Bohmte

o   Ortsbrandmeister FF Herringhausen-Stirpe-Oelingen

o   Ortsbrandmeister FF Hunteburg

o   Vertreter/-in der Polizeistation Bohmte

 

Die Verwaltung schlägt vor, in der kommenden Wahlperiode einen Vertreter des Ordnungsaußendienstes als beratendes Mitglied aufzunehmen.

 

Beratende Mitglieder im Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport:

o   2 Vertreter/innen der Kindergärten/Krippen

o   2 Vertreterinnen der Eltern

o   1 Vertreter/in des Vertragspartners der Gemeinde Bohmte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit

 

Die Vertreter/innen der Kindergärten können in gemeinsamer Abstimmung durch die Kindergartenleitungen und die Elternvertreter/innen in gemeinsamer Abstimmung durch die Elternbeiräte benannt werden. Der/Die Vertreter/in für die Kinder- und Jugendarbeit wird vom Vertragspartner benannt. Danach kann der Rat in einer späteren Sitzung die Benennung der Vertreter/innen der Kindergärten/Krippen vornehmen.

 

Stimmberechtiqte Mitqlieder im Ausschuss für Schule:

Aufgrund der sondergesetzlichen Regelungen des Schulgesetzes gehörten dem Schulausschuss in der abgelaufenen Wahlperiode als Vertreter/innen der Schulen an:

o   2 Vertreter/innen der Eltern

o   2 Vertreter/innen der Lehrer/innen

o   2 Vertreter/innen der Schüler/innen

 

Die Elternvertreter/innen werden auf Vorschlag des Gemeindeelternrates benannt, die Lehrervertreter/innen auf Vorschlag der Lehrerkollegien der Schulen und die Schülervertreter/innen auf Vorschlag des Gemeindeschülerrates. Die Vertreter/Innen haben dabei volles Stimm- und Antragsrecht. Nach der Festlegung der Vertreter/innen der Schulen durch den Rat werden von den genannten Gremien die Vorschläge eingeholt. Danach kann der Rat in einer späteren Sitzung die Benennung der Vertreter/innen der Schulen vornehmen.

 

f)     Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden und stellv. Ausschussvorsitzenden gemäß S 71 Abs. 8 NKomVG

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen vergeben, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Über die Zuteilung der übrig bleibenden Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los, welches vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.

 

CDU (12 Sitze)

SPD (10 Sitze)

Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze)

Die Linke (2 Sitze)

12,00

1.

10,00

2.

4,00

5./6.*

2,00

6,00

3.

5,00

4.

2,00

1,00

 

4,00

5./6. *

3,33

 

1,33

 

0,67

 

* ggfls. per Losentscheid

 

Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen (ggfls. nach Losentscheid) und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.

 

Das NKomVG trifft keine Aussage zu stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. In der abgelaufenen Wahlperiode wurden die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden jeweils von der anderen, generell zugriffsberechtigten Fraktion bestimmt, die nicht den/die Vorsitzende/n stellte.

 

g)    Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse gemäß S 71 Abs. 5 NKomVG

Der Rat stellt die sich nach den § 71 Abs. 2, 3 und 4 NKomVG ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

Es ist über jeden Ausschuss gesondert abzustimmen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 71 NKomVG: 

 

a)    Festlegung der zu bildenden Ausschüsse gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG

Für die Dauer der Wahlperiode werden folgende Ausschüsse gebildet:

1.   

2.   

3.   

4.   

5.   

6.   

 

b)    Bestimmung der Zahl der Ausschusssitze gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 NKomVG

 

Die Zahl der Mitglieder, die auch Mitglieder des Rates sind, beträgt in den Ausschüssen für die Dauer der Wahlperiode … (Anzahl benennen).

 

c)    Feststellung der Sitzverteilung gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG

 

Auf die Fraktionen und Gruppen entfallen bei einer Ausschussgröße von je 9 Ratsmitgliedern folgende Sitze:

CDU-Fraktion                                                                    = 4 Sitze

SPD-Fraktion                                                                     = 4 Sitze

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                            = 1 Sitz

 

d)    Benennung der Mitglieder der Ausschüsse gemäß § 71 Abs. 2 Satz 7 NKomVG

Der Rat nimmt die Benennung der Mitglieder zur Kenntnis. Der Feststellungsbeschluss erfolgt unter Punkt g). Zur Vertretung in den Ausschüssen ist jedes andere Fraktions-/Gruppenmitglied befugt.

 

e)    Beschluss über weitere Mitglieder von Ausschüssen, die nicht Ratsmitglieder sind gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG

Dem Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung gehören als beratende Mitglieder an, soweit sie nicht Mitglied des Rates sind:

 

o         Gemeindebrandmeister

o         Ortsbrandmeister FF Bohmte

o         Ortsbrandmeister FF Herringhausen-Stirpe-Oelingen

o         Ortsbrandmeister FF Hunteburg o Vertreter/in der Polizeistation Bohmte

o         1 Vertreter des Ordnungsaußendienstes

 

Dem Ausschuss für Bildung, Familie und Soziales gehören als beratende Mitglieder an, soweit sie nicht Mitglied des Rates sind:

 

o   2 Vertreter/innen der Kindergärten/Krippen

o   2 Vertreterinnen der Eltern

o   1 Vertreter/in des Vertragspartners der Gemeinde Bohmte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit

 

Dem Ausschuss für Schule gehören aufgrund der sondergesetzlichen Regelungen des Nds. Schulgesetzes an:

 

o                    2 Vertreter/-innen der Eltern,

o                    2 Vertreter/-innen der Lehrer/Innen

o                    2 Vertreter/-innen der Schüler/Innen.

 

f)     Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden und stellv. Ausschussvorsitzenden gemäß S 71 Abs. 8 NKomVG

 

Die Ausschussvorsitze werden wie folgt zugeteilt:

 

Ausschuss

Vorsitz

stellv. Vorsitz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

g)    Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse gemäß S 71 Abs. 5 NKomVG

 

Die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung nach § 71 Abs. 2, 3 und 4 NKomVG wird wie folgt festgestellt.

 

1.    Ausschuss ….

 

CDU-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

SPD-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen             NN

 

Fraktion Die Linke (Grundmandat)          NN

 

2.    Ausschuss ….

 

CDU-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

SPD-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen             NN

 

Fraktion Die Linke (Grundmandat)          NN

 

3.    Ausschuss ….

 

CDU-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

SPD-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen             NN

 

Fraktion Die Linke (Grundmandat)          NN

 

4.    Ausschuss ….

 

CDU-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

SPD-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen             NN

 

Fraktion Die Linke (Grundmandat)          NN

 

5.    Ausschuss ….

 

CDU-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

SPD-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen             NN

 

Fraktion Die Linke (Grundmandat)          NN

 

6.    Ausschuss ….

 

CDU-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

SPD-Fraktion                                              NN

                                                                       NN

                                                                       NN

                                                                       NN

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen             NN

 

Fraktion Die Linke (Grundmandat)          NN

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt