Sitzung: 02.11.2021 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/202/2021
Sachverhalt:
Der Wasserverband Wittlage, der mit der Fusion des
Wasserverbandes Wittlage und des Wegezweckverbandes Wittlage zum 1. Januar 2016
entstanden ist, und dessen Mitglieder die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und
Ostercappeln sind, betreibt in allen drei Gemeinden des Wittlager Landes
flächendeckend die Wasserversorgung, die Schmutzwasserbeseitigung und die
Niederschlagswasserbeseitigung. Zum 01. Januar 2017 ist die Gemeinde Bissendorf
dem Wasserverband Wittlage beigetreten. Dort ist der Wasserverband dann für die
Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zuständig. Zum 01. Januar
2018 ist die Gemeinde Belm dem Wasserverband Wittlage beigetreten und hat dem
Wasserverband die Aufgaben der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den
Wasserverband Wittlage übertragen.
a)
Benennung und Feststellung der Mitglieder und der stellv. Mitglieder in der
Verbandsversammlung gemäß S 5 der Verbandsordnung
Nach § 5 der Verbandsordnung sind
die fünf Gemeinden Bad Essen, Belm, Bissendorf, Bohmte und Ostercappeln jeweils
durch die Bürgermeister/in (die Vertretung übernehmen jeweils kraft Amtes die
allgemeinen Vertreterinnen/Vertreter) und drei Mitglieder sowie deren
Vertreter/innen in der Verbandsversammlung vertreten, die von den Gemeinderäten
bestimmt werden.
Da
mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu bestimmen sind, ist gemäß § 71 Abs. 6
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in entsprechender
Anwendung von § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG zu verfahren. Danach ist eine
Benennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder durch die Fraktionen
und Gruppen in dem Umfang vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung von
Ausschüssen Sitze auf die Fraktionen und Gruppen entfallen sind. Bei gleichen
Höchstzahlen entscheidet das Los, das vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
Folgende Berechnung ist vorzunehmen:
CDU (12
Sitze) |
SPD (10
Sitze) |
Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze) |
Die Linke (2 Sitze) |
||||
12,00 |
1. Sitz |
10,00 |
2. Sitz |
4,00 |
2,00 |
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6,00 |
3. Sitz |
5,00 |
2,00 |
1,00 |
|
||
4,00 |
3,33 |
|
1,33 |
|
0,67 |
|
Von den Fraktionen sind zu benennen:
CDU-Fraktion - 2 Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder
SPD-Fraktion - 1 Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied
Die Bestimmung der Mitglieder und
deren Stellvertreter der Gemeinde Bohmte in der Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Wittlage stellt der Rat durch Beschluss fest.
Bisherige Mitglieder und
Stellvertreter waren:
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Vertreter/in |
Stellvertreter/IN |
Bürgermeisterin |
Tanja Strotmann |
Lutz Birkemeyer |
CDU-Fraktion |
Norbert Kroboth |
Ralf Kasper |
CDU-Fraktion |
Klaus Goedejohann |
Bodo Lübbert |
SPD-Fraktion |
Thomas Rehme |
Markus Helling |
b)
Bestimmung
des/der von den Mitgliedern der Verbandsversammlung zu wählenden
Verbandsvorstehers/in und des/der stellvertretenden Verbandsvorstehers/in
Die Verbandsversammlung wählt
den/die Verbandsvorsteher/in, sowie den stellvertretenden Verbandsvorsteher.
Der bisherige Verbandsvorsteher Günter Harmeyer wird für das Amt nicht mehr zur
Verfügung stehen. Nach Abstimmung zwischen den Bürgermeistern/in der Gemeinden
Bad Essen, Belm, Bissendorf, Bohmte und Ostercappeln mit der Geschäftsführung
des Wasserverbandes wird vorgeschlagen, Herrn Rainer Ellermann zum
Verbandsvorsteher zu wählen. Weiter wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister
Timo Natemeyer zum stellvertretenden Verbandsvorsteher zu wählen.
Die Mitglieder bzw.
stellvertretenden Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten per Beschluss des
Rates die Weisung, den Verbandsvorsteher und den stellvertretenden
Verbandsvorsteher entsprechend der gemachten Vorschläge zu wählen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt:
a) Als
Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Wittlage werden benannt und festgestellt:
Mitglied |
Stellvertretendes
Mitglied |
Bürgermeisterin Tanja Strotmann |
Erster Gemeinderat Lutz Birkemeyer |
NN (CDU) |
NN (CDU) |
NN (SPD) |
NN (SPD) |
NN (CDU) |
NN (SPD) |
b) Die
Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten
die Weisung, in der Verbandsversammlung zu wählen
1. Herrn
Rainer Ellermann als Verbandsvorsteher
2. Herrn
Bürgermeister Timo Natemeyer als stellvertretenden Verbandsvorsteher.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |