Sitzung: 02.11.2021 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/211/2021
Sachverhalt:
Gegenstand der Kreismusikschule
Osnabrück e. V. ist die Förderung der musischen Erziehung im Landkreis
Osnabrück.
Die
Gemeinde Bohmte ist seit jeher Mitglied der Kreismusikschule Osnabrück und
zahlt aktuell im Jahre 2021 eine jährliche Umlage in Höhe von insgesamt ca.
26.500 €. Der gegenüber eine Raummiete von ca. 10.500 € stehen.
Laut
Vereinssatzung ist jedes Mitglied mit einer Vertreterin oder einen Vertreter in
der Mitgliederversammlung vertreten.
In der
abgelaufenen Wahlperiode war Klaus Goedejohann bzw. Bürgermeisterin Tanja
Strotmann Vertreter/in der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung. Im
Verhinderungsfall wurde sie durch den allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin
vertreten.
Da nur
eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen ist, wählt der Rat nach den
Bestimmungen des § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn
niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes
ist geheim zu wählen.
Gewählt
ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird
dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter
Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten
Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang
Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht der Ratsvorsitzende.
Der/Die
Vertreter/in und der/die Stellvertreter/in der Gemeinde Bohmte in der
Mitgliederversammlung der Kreismusikschule sind in ihrer Tätigkeit nach § 138
NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden
Anlagen:
Beschluss:
a)
Für die Wahl
zum Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung der
Kreismusikschule Osnabrück e. V. wird Bürgermeisterin Tanja Strotmann
vorgeschlagen.
b)
Für die Wahl
zum stellvertretenden Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung
der Kreismusikschule Osnabrück e. V. wird Erster Gemeinderat Lutz Birkemeyer
als allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin vorgeschlagen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |