Sachverhalt:

Gegenstand der Kreismusikschule Osnabrück e. V. ist die Förderung der musischen Erziehung im Landkreis Osnabrück.

Die Gemeinde Bohmte ist seit jeher Mitglied der Kreismusikschule Osnabrück und zahlt aktuell im Jahre 2021 eine jährliche Umlage in Höhe von insgesamt ca. 26.500 €. Der gegenüber eine Raummiete von ca. 10.500 € stehen.

Laut Vereinssatzung ist jedes Mitglied mit einer Vertreterin oder einen Vertreter in der Mitgliederversammlung vertreten.

In der abgelaufenen Wahlperiode war Klaus Goedejohann bzw. Bürgermeisterin Tanja Strotmann Vertreter/in der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung. Im Verhinderungsfall wurde sie durch den allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin vertreten.

Da nur eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen ist, wählt der Rat nach den Bestimmungen des § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht der Ratsvorsitzende.

Der/Die Vertreter/in und der/die Stellvertreter/in der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

a)    Für die Wahl zum Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule Osnabrück e. V. wird Bürgermeisterin Tanja Strotmann vorgeschlagen.

 

b)    Für die Wahl zum stellvertretenden Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule Osnabrück e. V. wird Erster Gemeinderat Lutz Birkemeyer als allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin vorgeschlagen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt