Sitzung: 02.11.2021 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/212/2021
Sachverhalt:
In der Gemeinde Bohmte werden neben
den zwei kommunalen Kindergärten Wirbelwind in Bohmte und Hummelhof in
Herringhausen drei Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft geführt. Ein
vierter Kindergarten in kirchlicher Trägerschaft befindet sich in der Planung.
Im Einzelnen handelt es sich um
·
den
katholischen Kindergarten St. Johannes in Bohmte
·
den
katholischen Regenbogen-Kindergarten in Hunteburg
·
den
evangelischen Kindergarten St. Matthäus in Hunteburg und
·
den
evangelischen Kindergarten St. Thomas in Bohmte (in Planung)
Die jeweiligen Kirchengemeinden als
Träger und die politische Gemeinde Bohmte haben Verträge
zur Regelung und Finanzierung der Kindergartenangebote in den Kirchengemeinden
abgeschlossen. Der Vertrag zum evangelischen Kindergarten in Bohmte wird in
Kürze zur Beratung vorgelegt.
Danach ist in jedem kirchlichen
Kindergarten zur Beratung und Unterstützung des kirchlichen Trägers in allen
mit dem Betrieb zusammenhängenden Fragen ein Ausschuss gebildet worden, der
sogenannte Arbeitsausschuss.
Sie
setzen sich aus jeweils 6 Mitgliedern, je 3 Vertreter/innen der politischen
Gemeinde Bohmte und der Kirchengemeinde zusammen. Vertreter der kirchlichen
Verwaltung sowie die Kindergartenleitung können an den Sitzungen des
Arbeitsausschusses teilnehmen. Der/Die Vorsitzende des Arbeitsausschusses wird
vom Kirchenvorstand bestimmt.
Nach § 9 Abs. 2 des Vertrages hat
der Ausschuss insbesondere folgende Aufgaben:
a) Erstellung/Änderung
von Aufnahmerichtlinien
b) Festsetzung
der Elternbeiträge
c) Aufstellung
des Haushaltsplanes
Entsprechend § 9 Abs. 3 des
Vertrages tritt der Ausschuss nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich
zusammen.
Gemäß § 138 Abs. 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) muss, sofern mehrere Vertreterinnen und
Vertreter der Gemeinde zu benennen oder vorzuschlagen sind, die Bürgermeisterin
dazu zählen.
Neben der Bürgermeisterin sind für
die Gemeinde Bohmte zwei weitere Vertreter/innen sowie dessen/deren
Stellvertreter/innen zu bestimmen. Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu
bestimmen sind, ist gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG in entsprechender Anwendung von §
71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG zu verfahren. Danach ist eine Benennung der
Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Arbeitsausschüsse durch die
Fraktionen und Gruppen in dem Umfang vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung
von Ausschüssen Sitze auf die Fraktionen und Gruppen entfallen sind.
Folgende Berechnung ist vorzunehmen:
CDU (12
Sitze) |
SPD (10
Sitze) |
Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze) |
Die Linke (2 Sitze) |
||||
12,00 |
1. Sitz |
10,00 |
2. Sitz |
4,00 |
2,00 |
||
6,00 |
5,00 |
2,00 |
|
1,00 |
|
Danach sind von den Fraktionen und
Gruppen zu benennen:
CDU-Fraktion = 1 Mitglied bzw.
stellvertretendes Mitglied
SPD-Fraktion = 1 Mitglied bzw.
stellvertretendes Mitglied
Die
Vertreter/innen und die Stellvertreter/innen der Gemeinde Bohmte in den
Arbeitsausschüssen der konfessionellen Kindergärten sind in ihrer Tätigkeit
nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses
gebunden. Sie können im Falle einer Weisung ihre Stimme nur einheitlich
abgeben.
Der Rat stellt die Besetzung der
Arbeitsausschüsse für die konfessionellen Kindergärten durch Beschluss fest.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt:
Als Mitglieder und stellvertretende
Mitglieder der Arbeitsausschüsse in den konfessionellen Kindergärten werden
bestimmt:
a) Katholischer
Kindergarten St. Johannes in Bohmte:
Mitglieder |
Stellvertretende
Mitglieder |
Bürgermeisterin Tanja Strotmann |
Fachdienstleiterin
Alexandra Lösche-Uhtbrock |
NN |
NN |
NN |
NN |
b) Katholischer
Regenbogen-Kindergarten in Hunteburg.
Mitglieder |
Stellvertretende
Mitglieder |
Bürgermeisterin Tanja Strotmann |
Fachdienstleiterin
Alexandra Lösche-Uhtbrock |
NN |
NN |
NN |
NN |
c) Evangelischer
Kindergarten St. Matthäus in Hunteburg:
Mitglieder |
Stellvertretende
Mitglieder |
Bürgermeisterin Tanja Strotmann |
Fachdienstleiterin
Alexandra Lösche-Uhtbrock |
NN |
NN |
NN |
NN |
d) Evangelischer Kindergarten St. Thomas in Bohmte:
Mitglieder |
Stellvertretende
Mitglieder |
Bürgermeisterin Tanja Strotmann |
Fachdienstleiterin
Alexandra Lösche-Uhtbrock |
NN |
NN |
NN |
NN |
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |