Sitzung: 02.11.2021 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/214/2021
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bohmte ist Mitglied im
Nds. Städte- und Gemeindebund. Die Strukturen im Städte- und Gemeindebund
untergliedern sich in
·
den
Kreisverband Osnabrück,
·
den
Bezirksverband Weser-Ems Süd und
·
den
Landesverband.
Auf den einzelnen Ebenen finden
Mitgliederversammlungen statt, in die die Gemeinde Bohmte jeweils 2
Vertreter/innen entsendet.
Unter Zugrundelegung der Regelungen
in § 138 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist bei
der Benennung der Vertreter/innen, da mehrere zu benennen sind, jeweils die
Bürgermeisterin (im Vertretungsfalle der Allgemeine Vertreter) zu
berücksichtigen. Dabei kann die Benennung in Form eines Beschlusses nach § 66
NKomVG erfolgen.
Der/Die weitere Vertreter/in und
der/die Stellvertreter/in ist nach den Bestimmungen des § 67 NKomVG zu wählen.
Diese Regelung gilt gleichermaßen sowohl für die Mitgliederversammlung des
Kreisverbandes als auch für die Mitgliederversammlungen auf Bezirks- und auf
Landesebene.
Die
Vertreter und stellvertretenden Mitglieder der Gemeinde Bohmte in den einzelnen
Mitgliederversammlungen sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse
des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Sie können ihre Stimme in
diesem Fall nur einheitlich abgeben.
Folgende
Vertreter wurden in der vergangenen Wahlperiode neben Bürgermeisterin Tanja
Strotmann entsendet:
·
Landesverband: Bodo Lübbert
·
Bezirksverband Weser-Ems Süd: Thomas
Gerding
·
Kreisverband: Martin Schnöckelborg
Anlagen:
Beschluss:
a)
Bürgermeisterin
Tanja Strotmann wird als Vertreterin der Gemeinde Bohmte in der
Mitgliederversammlung des Landesverbandes des Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebundes bestimmt. Im Verhinderungsfalle wird sie von dem Ersten
Gemeinderat Lutz Birkemeyer vertreten.
b)
(NN)
wird als weiterer Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung
des Landesverbandes des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes gewählt.
c)
Bürgermeisterin Tanja Strotmann wird als
Vertreterin der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung des
Bezirksverbandes Weser-Ems-Süd des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes
bestimmt. Im Verhinderungsfalle wird sie von dem Ersten Gemeinderat Lutz
Birkemeyer vertreten.
d)
(NN)
wird als weiterer Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung
des Bezirksverbandes Weser-Ems-Süd des Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebundes gewählt.
e)
Bürgermeisterin Tanja Strotmann wird als
Vertreterin der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes
Osnabrück des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes bestimmt. Im
Verhinderungsfalle wird sie von dem Ersten Gemeinderat Lutz Birkemeyer
vertreten.
f)
(NN)
wird als weiterer Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung
des Kreisverbandes des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes gewählt.
Im Verhinderungsfalle vertreten sich die
drei gewählten Ratsmitglieder im Landesverband, im Bezirksverband Weser-Ems-Süd
sowie im Kreisverband Osnabrück des Niedersächsischen Städte-
und Gemeindebundes gegenseitig.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |