Sachverhalt:

Gemäß § 57 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können sich mindestens zwei Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

 

Aufgrund der derzeit geltenden Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die Ortsräte, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse vom 03. November 2011 sind Fraktionen Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ratsmitgliedern, die der gleichen Partei oder Wählergruppe angehören.

 

Gruppen sind andersartige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ratsmitgliedern.

 

Auch Fraktionen können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Die Gruppe hat anstelle der beteiligten Fraktionen sämtliche Rechte und Pflichten nach dem NKomVG und der Geschäftsordnung.

 

Fraktionen und Gruppen haben ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder sofort dem Ratsvorsitzenden schriftlich anzuzeigen und dabei ihren Vorsitzenden anzugeben. Der Ratsvorsitzende unterrichtet unverzüglich den Rat und die Bürgermeisterin.

 

Da Fraktionen und Gruppen eigene Vorschlagsrechte in Bezug auf die in der konstituierenden Sitzung anstehenden Wahlen haben, sollten die Fraktionen und Gruppen, die sich bis zur konstituierenden Sitzung des Rates bilden, dem bisherigen Ratsvorsitzenden Rolf Flerlage und/oder der Bürgermeisterin schriftlich bis zur konstituierenden Sitzung eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen, damit das älteste anwesende, in der Sitzung hierzu bereite Ratsmitglied, das bis zur Wahl des neuen Ratsvorsitzenden die Sitzungsleitung innehat, dem Rat hierzu berichten kann.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt