Sitzung: 30.09.2021 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/177/2021
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 den
Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21
„Meyerhof-Hauweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst. Hier
sollen die vorhandene Seniorentagespflege erweitert werden und zusätzlich
Seniorenwohnungen gebaut werden.
Der Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss wurde am 07. Juli 2021
gefasst. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB ist
zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung wurde zusammen mit
der Begründung vom 16.07.2021 bis 18.08.2021 öffentlich ausgelegt. Zwei private
Eingaben wurden fristgerecht vorgetragen. Beide wurden im Rahmen der Abwägung
ausgewertet und gewürdigt. Hier wird auf die Ausführungen in der Begründung
unter Punkt 2 und auf die Abwägung verwiesen.
Mit Schreiben vom 14.07.2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum
18.08.2021 gebeten.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung
des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Verfahren führen, so dass die 18.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Meyerhof-Hauweg“ als Satzung beschlossen
werden kann.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde
Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung. Diese wird ausdrücklich Gegenstand
dieses Beschlusses.
Der Rat der Gemeinde
Bohmte beschließt sodann die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21
„Meyerhof-Hauweg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB und
gleichzeitig die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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