Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 14.07.2020 ist das Flurbereinigungsverfahren Hunteburg formal eingeleitet worden.

 

Zwischenzeitlich hat die Versammlung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 17.03.2021 den Flurbereinigungsvorstand gebildet. Dem Vorstand gehören als nicht stimmberechtigte Mitglieder der Herr Ortsbürgermeister Martin Schnöckelborg sowie seitens der Verwaltung Bürgermeisterin Tanja Strotmann und ein Mitarbeiter des Fachdienstes 5 – Technische Bauverwaltung, Herr Carsten Heil, an.

 

Wie bei früheren Flurbereinigungsverfahren auch, hat die Gemeinde Bohmte den nicht durch Fördermittel der EU-, des Bundes und des Landes sowie durch Flurbereinigungsbeiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gedeckten Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft für den Bau von Wegen und Gewässern im Rahmen einer Kapitaldiensterstattung gegenüber der Teilnehmergemeinschaft zu übernehmen.

 

Der Entwurf einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung, sowie der damit einhergehenden Verpflichtung der Gemeinde Bohmte, die neu erstellten Anlagen in ihre Unterhaltung zu nehmen sind dieser Vorlage ebenso beigefügt, wie eine Kostenaufstellung zu den zum Ausbau vorgesehenen Wegen und öffentlichen Anlagen. Grundlage dieser Zusammenstellung sind die Ergebnisse der formalen Einleitung vorausgegangen Arbeit eines Arbeitskreises, der das entsprechende Wegekonzept erstellt hat. Im Arbeitskreis haben ebenfalls der damalige Ortsbürgermeister Norbert Kroboth sowie seitens der Verwaltung der damalige Bürgermeister Klaus Goedejohann mitgewirkt.

 

Ausweislich der Kostenaufstellung ist aktuell von einem durch Darlehen der Teilnehmergemeinschaft zu finanzierenden Eigenanteil in Höhe von rd. 661.000 € auszugehen. Dieser Betrag wird in der Investitionsübersicht im Jahr 2023 aufgenommen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zur Flurbereinigung Hunteburg zwischen der Gemeinde Bohmte und der Teilnehmergemeinschaft Hunteburg zur Übernahme des Schuldendienstes für die Teilnehmergemeinschaft sowie der Erklärung zur Übernahme der Unterhaltung erstellter Anlagen in der vorliegenden Fassung zu.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: