Sitzung: 09.09.2021 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: IV/162/2021
Sachverhalt:
Im Rahmen der Sanierung der Ortsdurchfahrt Hunteburg wurde im Kreuzungsbereich der Dammer Straße ein Kreisverkehr mit einem höhenmäßig abgesetzen Innenkreisel gebaut. Seit der Fertigstellung gibt es bereits Beschwerden wegen übermäßiger Lärmbelästigung insbesondere durch die Überfahrung dieser Erhöhung mit (leeren) LKW- und Treckergespannen.
Bei einem Ortstermin am 21.07.2021 mit einigen Anliegern, dem Ortsbürgermeister und Stellvertreter, die MdLs Pott und Lammerskitten, Herr Dr. Engelmann und Herr Kampers von der NLStBV und Herr Peterschun vom Planungsbüro SHP, sowie Herrn EGR Birkemeyer wurde eindeutig festgestellt, dass der vorhandene Kreisverkehr dem Stand der Technik entspricht. Allerdings ist es unstrittig, dass durch die Überfahrung des Innenkreisels durch LKW- und Treckergespanne eine erhebliche Lärmbelastung und Beeinträchtigung der Anlieger entsteht.
Die NLSTBV als Straßenbaulastträger wird sich, wenn seitens der Gemeinde gewünscht, konstruktiv einbringen, aber keine finanzielle Unterstützung bereitstellen.
Ob seitens der Verwaltung eine Umplanung des Kreisverkehrs an das Büro SHP beauftragt werden soll, wird in den Fraktionen beraten.
Als Zwischenlösung ist eine, bereits vom Landkreis zugestimmte, 30 cm breite weiße Markierung, welche den Innenkreisel besser sichtbar machen soll, vorgesehen. Entsprechende Angebote werden hierfür zeitnah eingeholt. Eine Finanzierung dieser Arbeiten könnte durch die bereitgestellten Haushaltsmittel für Straßenunterhaltung sichergestellt werden.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |