Sachverhalt:

Im Rahmen der Sanierung der Ortsdurchfahrt Hunteburg wurde im Kreuzungsbereich der Dammer Straße ein Kreisverkehr mit einem höhenmäßig abgesetzen Innenkreisel gebaut. Seit der Fertigstellung gibt es bereits Beschwerden wegen übermäßiger Lärmbelästigung insbesondere durch die Überfahrung dieser Erhöhung mit (leeren) LKW- und Treckergespannen.

 

Bei einem Ortstermin am 21.07.2021 mit einigen Anliegern, dem Ortsbürgermeister und Stellvertreter, die MdLs Pott und Lammerskitten, Herr Dr. Engelmann und Herr Kampers von der NLStBV und Herr Peterschun vom Planungsbüro SHP, sowie Herrn EGR Birkemeyer wurde eindeutig festgestellt, dass der vorhandene Kreisverkehr dem Stand der Technik entspricht. Allerdings ist es unstrittig, dass durch die Überfahrung des Innenkreisels durch LKW- und Treckergespanne eine erhebliche Lärmbelastung und Beeinträchtigung der Anlieger entsteht.

 

Die NLSTBV als Straßenbaulastträger wird sich, wenn seitens der Gemeinde gewünscht, konstruktiv einbringen, aber keine finanzielle Unterstützung bereitstellen.

 

Ob seitens der Verwaltung eine Umplanung des Kreisverkehrs an das Büro SHP beauftragt werden soll, wird in den Fraktionen beraten.

 

Als Zwischenlösung ist eine, bereits vom Landkreis zugestimmte, 30 cm breite weiße Markierung, welche den Innenkreisel besser sichtbar machen soll, vorgesehen. Entsprechende Angebote werden hierfür zeitnah eingeholt. Eine Finanzierung dieser Arbeiten könnte durch die bereitgestellten Haushaltsmittel für Straßenunterhaltung sichergestellt werden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt