In naher Zukunft wird das Ärztehaus an der „Bremer Straße 37“ in Betrieb genommen. Durch die Inbetriebnahme wird es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Kreuzungsbereich „Raiffeisenstraße/Bremer Straße“ kommen. Durch den vorhandenen Kurvenbereich in Höhe des Grundstückes „Bremer Straße 41“ sowie des leichten Anstiegs im Bereich der Auffahrt an der Raiffeisenstraße ist eine Ausfahrt aus der Raiffeisenstraße in Richtung Ortsmitte nur mit großer Umsicht und Aufmerksamkeit möglich.

 

Um durch das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen keinen Unfallschwerpunkt entstehen zu lassen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Einmündungsbereich versuchsweise mit Verkehrszeichen 209 – vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts-, zu beschildern. Sollten gegen die vorgeschlagene Beschilderung keine Bedenken bestehen, könnte sie umgesetzt werden, da weder seitens des Straßenbaulastträgers noch des Landkreises Osnabrück Einwände gegen die versuchsweise Beschilderung bestehen.


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erhebt keine Bedenken gegen die versuchsweise Beschilderung des Kreuzungsbereiches Raiffeisenstraße/Bremer Straße mit dem Verkehrszeichen 209 – vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts - und stimmt der Umsetzung zu.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: