Sitzung: 09.09.2021 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: BV/118/2021
In naher Zukunft
wird das Ärztehaus an der „Bremer Straße 37“ in Betrieb genommen. Durch die
Inbetriebnahme wird es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Kreuzungsbereich
„Raiffeisenstraße/Bremer Straße“ kommen. Durch den vorhandenen Kurvenbereich in
Höhe des Grundstückes „Bremer Straße 41“ sowie des leichten Anstiegs im Bereich
der Auffahrt an der Raiffeisenstraße ist eine Ausfahrt aus der Raiffeisenstraße
in Richtung Ortsmitte nur mit großer Umsicht und Aufmerksamkeit möglich.
Um durch das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen keinen Unfallschwerpunkt entstehen zu lassen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Einmündungsbereich versuchsweise mit Verkehrszeichen 209 – vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts-, zu beschildern. Sollten gegen die vorgeschlagene Beschilderung keine Bedenken bestehen, könnte sie umgesetzt werden, da weder seitens des Straßenbaulastträgers noch des Landkreises Osnabrück Einwände gegen die versuchsweise Beschilderung bestehen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erhebt keine Bedenken gegen die versuchsweise Beschilderung des Kreuzungsbereiches Raiffeisenstraße/Bremer Straße mit dem Verkehrszeichen 209 – vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts - und stimmt der Umsetzung zu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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