Die Gemeinde Bohmte beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 116 „Hafen- und
Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ neu aufzustellen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Containerhafen an dieser
Stelle zu schaffen, ist die 27. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
erforderlich. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Bebauungsplan Nr. 116.
Er ist in der anliegenden Karte dargestellt.
Der Containerhafen ist schon einmal mit der 13. Änderung des FNP an
anderer Stelle als Sondergebiet im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 99 „Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal“ festgesetzt worden. Der
Bebauungsplan ist bekanntlich vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Jahr 2019
für unwirksam erklärt worden, so dass hier planungsrechtlich keine Möglichkeit
für einen Containerhafen mehr besteht.
Mit der 21. Änderung des FNP im Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und
Schüttguthafen“ ist, wie in der 13. Änderung auch, ein Sondergebiet
„Futtermittel- und Schüttguthafen“ an geplanter Stelle festgesetzt worden.
Im Geltungsbereich der 27. Änderung des FNP soll zukünftige neben Futtermittel- und Schüttgütern zusätzlich auch der Umschlag von Containern ermöglicht werden. Das Verfahren soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ erfolgen. Die Kosten sind auch hier von der Hafen Wittlager Land (HWL) zu tragen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 27. Änderung des
Flächennutzungsplans aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |