Nachtrag: 30.06.2021

Die Gemeinde Bohmte beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 116 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ neu aufzustellen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Containerhafen an dieser Stelle zu schaffen, ist die 27. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erforderlich. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Bebauungsplan Nr. 116. Er ist in der anliegenden Karte dargestellt.

 

Der Containerhafen ist schon einmal mit der 13. Änderung des FNP an anderer Stelle als Sondergebiet im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 „Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal“ festgesetzt worden. Der Bebauungsplan ist bekanntlich vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Jahr 2019 für unwirksam erklärt worden, so dass hier planungsrechtlich keine Möglichkeit für einen Containerhafen mehr  besteht.

 

Mit der 21. Änderung des FNP im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ ist, wie in der 13. Änderung auch, ein Sondergebiet „Futtermittel- und Schüttguthafen“ an geplanter Stelle festgesetzt worden.

 

Im Geltungsbereich der 27. Änderung des FNP soll zukünftige neben Futtermittel- und Schüttgütern zusätzlich auch der Umschlag von Containern ermöglicht werden. Das Verfahren soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 „Hafen- und Industriegebiet – Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ erfolgen. Die Kosten sind auch hier von der Hafen Wittlager Land (HWL) zu tragen.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 27. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt