Sitzung: 15.07.2021 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/139/2021
Sachverhalt:
Der zur Umsetzungsentscheidung vorgelegte Beschluss betrifft die
Neuregelung der Finanzierung der TOL für das Geschäftsjahr 2021 mit Wirkung ab
dem 01.08.2021 infolge einer erhöhten Mittelführung in Form von Kapitaleinlagen
für das Jahr 2021 infolge von Mehrbedarfen der Gesellschaft.
Die Erläuterungen der Geschäftsführerin Frau Rosenbach sind zur weiteren
Information beigefügt.
Anlagen:
Beschluss:
1.
Der Rat
der Gemeinde Bohmte beschließt
auf den Antrag der Tourismusmusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH (TOL) hin,
wie folgt:
a.
Der TOL
wird die anteilige Rückzahlung das in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener
Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR
164.157,70 gestundet. Die Stundung wird der TOL bis 31.07.2021 in Höhe der
anteiligen Rückzahlungsforderung des Rates der Gemeinde Bohmte als Gesellschafter der TOL gewährt.
b. Der TOL wird die anteilige Rückzahlung das
in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener Beihilfen in Form von
Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 erlassen. Der
Erlass[1] wird der TOL zum 31.07.2021 in Höhe der
anteiligen Rückzahlungsforderung der Gemeinde Bohmte als Gesellschafter der TOL
gewährt.
2.
Der Rat
der Gemeinde Bohmte erhöht die
bisher für das Geschäftsjahr 2021 bestimmten Kapitaleinlagenverpflichtungen
anteilig des erlassenen Betrages in Höhe von EUR 164.157,70. Die erhöhte
Kapitaleinlage steht mit Wirkung ab dem 01.08.2021 zur Verwendung in den
satzungsmäßig und den in der 1. Änderungsfassung der Konsortialvereinbarung der
Gesellschafter bestimmten Fällen zur Verfügung.
3.
Der Rat
der Gemeinde Bohmte weist die
in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, über eine
Ausschüttung in Höhe der pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltenen Beihilfen in Form
von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 als
vorläufiges Ergebnis der EU-beihilferechtlichen Überkompensationsprüfung für das
Geschäftsjahr 2020 mit Wirkung zum 31.07.2021 zu beschließen.
4.
Der Rat
der Gemeinde Bohmte erklärt mit
Wirkung zum 01.08.2021, dass die Forderung der TOL auf Einzahlung in die
Kapitalrücklage in jeweils der Höhe der anteiligen Forderung der Gemeinde als
Gesellschafter der TOL gegen die Verbindlichkeit der TOL infolge der
Ausschüttung bei Fälligkeit aufgerechnet wird. Das Datum der Verrechnung ist
der Tag der Ausschüttung und wird auf den 01.08.2021 bestimmt.
5.
Der Rat
der Gemeinde Bohmte weist die
in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung
mit dem Beschluss zur Änderung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2021
erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang
erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen
vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit den Änderungen erforderlich und/oder
zweckmäßig erscheinen.
6.
Falls sich aus steuerlichen oder sonstigen Gründen
Änderungen der Kapitaleinlagengliederung als notwendig oder zweckmäßig
erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern
hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und seiner Anlagen nicht
verändert werden.
7.
Der
Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die
Städte und (Samt-)Gemeinden: Stadt Osnabrück, Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde
Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Stadt
Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde
Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde
Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde
Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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