Sitzung: 15.07.2021 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/113/2021
Sachverhalt:
Auf dem Bauhof der Gemeinde Bohmte ist ein Mehrzweckfahrzeug der Marke Mecalac im Einsatz. Das Fahrzeug entstammt dem Baujahr 2006 und wurde im Jahr 2009 gebraucht mit 2.100 Betriebsstunden übernommen. Bis heute hat das Fahrzeug rund 15.000 Betriebsstunden geleistet. Bei durchschnittlich 220 Arbeitstagen im Jahr ist die Maschine somit im Durchschnitt an 5 Stunden pro Arbeitstag im Einsatz. Eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges ist für das Jahr 2023 in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Das Arbeitsgerät ist auf dem Bauhof in vielfältiger Hinsicht im Einsatz, so z.B. im Winterdienst, beim Graben mulchen und Straßenseitenkanten mähen oder Bäume ausästen. Nun zeigen sich jedoch diverse Schäden, deren Behebung den Wert des Fahrzeuges deutlich übersteigen würde.
Zur Veranschaulichung ist dieser Vorlage ein Foto eines baugleichen Gerätes beigefügt.
Ein Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass „die Maschine in einem altersgemäßen, schlechten Zustand mit vielen Mängeln und Schäden ist“. Die Instandsetzung des Fahrzeuges beläuft sich geschätzt auf 35.500,- € oder auch mehr. Darin sind noch keine Kosten für ein Leihfahrzeug für die Dauer der Reparaturen enthalten. Der Restwert des Fahrzeuges wird mit 23.000,- € angegeben. Somit ist ein wirtschaftlicher Totalschaden zu verzeichnen.
Es besteht nun die Möglichkeit ein günstiges Vorführfahrzeug mit wenigen Betriebsstunden zu erwerben. Allerdings verursacht diese Anschaffung Kosten von rund 205 TEUR. Der Neupreis eines vergleichbaren Gerätes liegt bei rund 250 TEUR.
Andere Hersteller scheiden für eine Ersatzbeschaffung aus, da dann die beschafften Anbaugeräte ebenfalls ersatzbeschafft werden müssten und sich damit die Ersatzbeschaffungskosten nochmals deutlich erhöhen würden. Die Anbaugeräte befinden sich allesamt noch in einem brauchbaren und technisch akzeptablen Zustand.
Die Verwaltung hat die nun notwendige Ersatzbeschaffung dem Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 26.05.2021 erläutert. Die Finanzierung der Anschaffung soll durch Einsparungen an anderer Stelle sichergestellt werden.
Es handelt sich bei der Beschaffung um eine sog. Außerplanmäßige Ausgabe im Sinne des § 117 NKomVG. Demnach ist eine derartige Ausgabe, für die der aktuelle Haushaltsplan keinen Ansatz vorsieht dann möglich, wenn die Ausgabe zeitlich und sachlich unabweisbar ist. Die Deckung muss gewährleistet sein.
Die Ausgabe ist deshalb zeitlich unabweisbar, weil das Fahrzeug aus o.g. Gründen intensiv auf dem Bauhof in Betrieb ist. Es wird auch zur Erledigung der anfallenden Arbeiten in den nächsten Monaten dringend gebraucht.
In sachlicher Hinsicht ist die Ausgabe deshalb unabweisbar, da die Maschine für vielfältige Aufgaben eingesetzt wird. Dazu zählen auch Aufgabenbereiche, für die es eine gesetzliche Verpflichtung (Sicherung der Verkehrssicherheit) gibt.
Die Deckung der Ausgabe könnte durch Einsparungen an anderer Stelle bzw. durch den Erlös der Inzahlunggabe des Altgerätes wie folgt sichergestellt werden:
· Inzahlunggabe Altgerät Mecalac GreenJob 24,0 TEUR
· Verschieben der Ersatzbeschaffung VW Pritsche 40,0 TEUR
· Kein Grunderwerb für Baulandflächen 25,0 TEUR
· Teilverschiebung Aufwendung FFH Herringhausen 95,0 TEUR
· Teilverschiebung Sanierung Freibad Bohmte 21,0 TEUR
Summe 205,-
TEUR
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die überplanmäßige Ausgabe für die Ersatzbeschaffung des Mehrzweckgerätes Mecalac GreenJob im Wert von 205 TEUR gem. § 117 NKomVG unter Berücksichtigung der angezeigten Deckungsvorschläge. Die Gesamtkreditermächtigung 2021 laut Haushaltssatzung bleibt somit unberührt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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