In der Sitzung des Schulausschusses am 01. Juni 2021 wurde die Empfehlung ausgesprochen für die Oberschule die Variante „Abriss und Neubau“ bei der Oberschule Bohmte weiterzuverfolgen. Dabei handelt es sich um den Abriss der Gebäude C, D und E und einen Ersatzneubau an zentraler Stelle unter Einbeziehung des kleinen Schulhofs.

 

Grundlage der Empfehlung ist eine Machbarkeitsstudie der Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft mbH, Osnabrück, gewesen, welche die Sanierung der vorhandenen Baulichkeiten sowie einen Neubau gegenübergestellt und kostenmäßig hinterlegt hat.

 

In der Studie wird zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich bei den ermittelten Kosten um eine Kostenprognose handelt, die im Planungsverlauf und nach den künftigen Anforderungen zu konkretisieren sind.

 

Dementsprechend ist als nächster Schritt die Erarbeitung einer Vorplanung erforderlich, in welcher der zukünftige Bedarf entsprechend den schulischen Anforderungen sowie eine genaue Kostenberechnung enthalten sind.

 

Diese Planung ist durch ein Planungsbüro zu erbringen. Beabsichtigt ist daher die Ausschreibung und Beauftragung eines Planungsbüros bis zur Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“. Mit Abschluss der Leistungsphase 3 kann dann die weitere Umsetzung der Maßnahme mit dem entsprechenden Finanzmittelbedarf geplant werden.

 

Es handelt sich bei der Ausschreibung der Planung mit den Leistungsphasen 1 - 3 um eine sog. Außerplanmäßige Ausgabe im Sinne des § 117 NKomVG. Demnach ist eine derartige Ausgabe, für die der aktuelle Haushaltsplan keinen Ansatz vorsieht dann möglich, wenn die Ausgabe zeitlich und sachlich unabweisbar ist. Die Deckung muss gewährleistet sein.

 

In sachlicher Hinsicht ist die Ausgabe unabweisbar, weil mit dem Abriss und Neubau der Gebäude C, D und E an der Oberschule Bohmte auch die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt werden. Bei diesen drei Gebäudetrakten besteht hierzu der aktuell der größte Bedarf.

 

Die Ausgabe ist zeitlich unabweisbar. Im Haushaltsplan 2021 stehen keine Mittel für die Sanierung oder den Abriss und Neubau an der Oberschule Bohmte bereit. Eine Ausschreibung der Planungsleistung erst nach Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt 2022 würde bedeuten, dass voraussichtlich erst Mitte 2022 die nächsten Schritte aufgenommen werden könnten und sich die Umsetzung dementsprechend verzögert.

 

Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 – 3 liegen geschätzt bei ca. 80.000,00 € brutto.

 

 

 

Die Deckung der Ausgabe könnte durch eine Teilverschiebung bei der Sanierung des Freibades Bohmte sichergestellt werden, da die für 2021 bereitgestellten Mittel aller Voraussicht nach in diesem Jahr nicht vollständig zur Auszahlung gelangen.

 

Nach dem Beschluss über die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel kann die Ausschreibung der Planungsleistung vorbereitet werden.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die außerplanmäßige Ausgabe für die Beauftragung der Planungsleistung zum Neubau an der Oberschule Bohmte mit den Leistungsphasen 1 - 3 mit einem Betrag von 80.000,00 € unter Berücksichtigung des aufgezeigten Deckungsvorschlags. Die in der Haushaltssatzung 2021 festgelegte Gesamtkreditermächtigung wird damit nicht erhöht.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

80.000,00 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 2021                 enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch Teilverschiebung der Maßnahme „Sanierung Freibad“

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: