Sitzung: 30.06.2021 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/116/2021
Die Gutsverwaltung Arenshorst beabsichtigt, das Grundstück der ehem.
Gärtnerei in Stirpe käuflich zu erwerben und plant, die Fläche zukunftsweisend
und innovativ zu nutzen. Hier soll ein Regiohof mit vielfältigen Angeboten und
Nutzungen entstehen, die in den Gesamtkontext der Neuausrichtung von Gut
Arenshorst eingepasst werden.
Die Planung beinhaltet u.a. Maßnahmen zur Energieerzeugung und
–gewinnung, Weiterverarbeitung und Erzeugung von Lebensmitteln sowie
verschiedene damit zusammenhängende Dienstleitungen, wie z.B. eine „grüne
Tankstelle“, der Verkauf regionaler Produkte und ein Bistro/Café. Weiter sollen
Tagungsräume und Büros geschaffen werden. Ergänzend soll eine Ausweisung von
Wohnbauflächen erfolgen. Der Regiohof ist ein Teil des Gesamtkonzepts zur
geplanten Gesamtneuausrichtung des Guts Arenshorst. Für weitere inhaltliche
Ausführungen darf an dieser Stelle auf die Beschlussvorlage 117/2021 verwiesen
werden. Die Aufwertung des Areals, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die
moderne Nutzung sind grundlegend für eine qualitative Entwicklung im
Zusammenhang mit dem Neubaugebiet „In der Oelinger Heide“ und der
Neuausrichtung vom Gut Arenshorst.
Für die Verwirklichung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 118 „Regiohof Stirpe“ erforderlich. Der Flächennutzungsplan
hat für den geplanten Bereich „Flächen für die Landwirtschaft“ vorgesehen. Da
Bebauungspläne grundsätzlich aus diesem entwickelt werden müssen und die
Realisierung des Regiohofes so nicht zulässig ist, ist darüber hinaus die 25.
Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Beide Verfahren sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 25. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |