Sachverhalt:

Für das Gebiet des Hafenbetriebs in der Ortschaft Herringhausen–Stirpe–Oelingen der Gemeinde Bohmte ist die bestehende Bauleitplanung anzupassen. Die derzeitige Situation stellt sich wie folgt dar:

 

Der Bebauungsplan Nr. 99 „Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal“ wurde im gerichtlichen Überprüfungsverfahren durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Datum vom 18.07.2019 für unwirksam erklärt. Die Gründe für die Unwirksamkeit lagen ausschließlich im bauplanungsrechtlichen Bereich und könnten somit unkompliziert geheilt werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ befindet sich derzeit ebenfalls im Normenkontrollverfahren, welches beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig ist. Das Verfahren dauert zurzeit an. Die Verhandlung und Verkündung des Beschlusses ist für den 8. September 2021 terminiert.

 

Entsprechend der jüngsten politischen Entscheidungen im Rat der Gemeinde Bohmte soll die Bauleitplanung zum Containerhafenbetrieb auf dem Gebiet des ehemaligen Bebauungsplans Nr. 99 derzeit nicht weiterverfolgt werden. Vielmehr sollen die bauleitplanerischen Festsetzungen dahingehend verändert werden, dass auf dem Gebiet des Bestandshafens bzw. im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 109 auch ein Containerumschlag ermöglicht wird. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte dargestellt.

 

In Abhängigkeit der Inanspruchnahme der dann bestehenden Möglichkeit eines Containerumschlages kann die Bauleitplanung für das Gebiet des ursprünglichen Containerhafens zu einem späteren, derzeit allerdings noch unbestimmten Zeitpunkt wieder aufleben.

 

In Anbetracht des Umstandes, dass sich der Bebauungsplan Nr. 109 derzeit im Normenkontrollverfahren befindet und derzeit nicht mit Sicherheit abgeschätzt werden kann, ob der Satzungsbeschluss weiterhin seine Rechtsgültigkeit behält, liegt die Überlegung nahe, angesichts geänderter politischer Entscheidungen zum Hafenbetrieb im Wittlager Land, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Antragssteller für diese Neuaufstellung eines Bebauungsplanes ist die Hafen Wittlager Land GmbH. Diese hat den Wunsch bereits signalisiert und sichert in einem Schreiben an die Gemeinde Bohmte die Kostenübernahme für das nun anzustoßende Verfahren zu. Zum gegebenen Zeitpunkt wäre noch der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Kostenregelung vorzunehmen.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte beschließt, den Bebauungsplan Nr. 116 „Hafen- und Industriegebiet - Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufzustellen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt