Sitzung: 30.06.2021 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/099/2021
Sachverhalt:
Für das Gebiet des Hafenbetriebs in der Ortschaft Herringhausen–Stirpe–Oelingen der Gemeinde Bohmte ist die bestehende Bauleitplanung anzupassen. Die derzeitige Situation stellt sich wie folgt dar:
Der Bebauungsplan Nr. 99 „Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal“ wurde im gerichtlichen Überprüfungsverfahren durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Datum vom 18.07.2019 für unwirksam erklärt. Die Gründe für die Unwirksamkeit lagen ausschließlich im bauplanungsrechtlichen Bereich und könnten somit unkompliziert geheilt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ befindet sich derzeit ebenfalls im Normenkontrollverfahren, welches beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig ist. Das Verfahren dauert zurzeit an. Die Verhandlung und Verkündung des Beschlusses ist für den 8. September 2021 terminiert.
Entsprechend der jüngsten politischen Entscheidungen im Rat der Gemeinde Bohmte soll die Bauleitplanung zum Containerhafenbetrieb auf dem Gebiet des ehemaligen Bebauungsplans Nr. 99 derzeit nicht weiterverfolgt werden. Vielmehr sollen die bauleitplanerischen Festsetzungen dahingehend verändert werden, dass auf dem Gebiet des Bestandshafens bzw. im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 109 auch ein Containerumschlag ermöglicht wird. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte dargestellt.
In Abhängigkeit der Inanspruchnahme der dann bestehenden Möglichkeit eines Containerumschlages kann die Bauleitplanung für das Gebiet des ursprünglichen Containerhafens zu einem späteren, derzeit allerdings noch unbestimmten Zeitpunkt wieder aufleben.
In Anbetracht des Umstandes, dass sich der Bebauungsplan Nr. 109 derzeit im Normenkontrollverfahren befindet und derzeit nicht mit Sicherheit abgeschätzt werden kann, ob der Satzungsbeschluss weiterhin seine Rechtsgültigkeit behält, liegt die Überlegung nahe, angesichts geänderter politischer Entscheidungen zum Hafenbetrieb im Wittlager Land, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen.
Antragssteller für diese Neuaufstellung eines Bebauungsplanes ist die Hafen Wittlager Land GmbH. Diese hat den Wunsch bereits signalisiert und sichert in einem Schreiben an die Gemeinde Bohmte die Kostenübernahme für das nun anzustoßende Verfahren zu. Zum gegebenen Zeitpunkt wäre noch der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Kostenregelung vorzunehmen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte beschließt, den Bebauungsplan Nr. 116 „Hafen- und Industriegebiet - Kombinierter Massengut- und Containerhafen“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |