Sitzung: 30.06.2021 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/111/2021
Die P+S Planung und Schlüsselfertigbau GmbH hat mit Schreiben vom 02.
Juni 2021 einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. Der
Geltungsbereich umfasst rund zwei Drittel des Flurstücks 13/11 der Flur 42 der
Gemarkung Bohmte und hat eine Größe von ca. 12.200 qm. In der beigefügten Karte
ist der Geltungsbereich dargestellt. Die P+S GmbH hat innerhalb dieser Fläche
zwischenzeitlich ca. die Hälfte (südlicher Teil) käuflich erworben. Der
nördliche Teil bleibt im Eigentum des bisherigen Besitzers.
Die umliegenden Flächen sind bereits in Bebauungsplänen dargestellt und
größtenteils bebaut. Zum einen handelt es sich westlich und nördlich angrenzend
um den Bebauungsplan Nr. 72 „Zwischen Brink und Mühlenfeld“, sowie die 1.
Änderung hierzu und im östlichen Bereich um den Bebauungsplan Nr. 107
„Sonnenfeld“. Die beantragte Fläche soll künftig ebenfalls als Wohnbauland
genutzt werden. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 117
„Mühlenesch“ erforderlich.
Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet vollständig als Wohnbaufläche
festgesetzt, so dass der Bebauungsplan aus diesem entwickelt werden kann.
Allerdings ist eine minimale Fläche darin mit wasserrechtlichen Festsetzungen
dargestellt. Der Wasserverband Wittlage hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass das
Plangebiet nicht Bestandteil des Wassergewinnungsgebiets ist. Eine Änderung ist
demnach nicht erforderlich.
Da die Bauleitplanung von privater Seite initiiert wurde, sind sämtliche
anfallende Kosten vom Antragsteller zu tragen. Hierzu wird derzeit ein
städtebaulicher Vertrag vorbereitet, in dem u.a. die Kostenerstattung und
Kompensation mit dem Antragsteller geregelt werden. Die Bereitschaft für diese
vertraglichen Regelungen wurden seitens des Antragstellers bereits
signalisiert.
Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss wird die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs in Auftrag gegeben. Das neue Baugebiet soll sich städtebaulich in die Umgebung einfügen. Die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags ist bereits in Arbeit.
Sobald die Unterlagen zur Entwurfsplanung vorliegen, werden sie in den zuständigen Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“
aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |