Die P+S Planung und Schlüsselfertigbau GmbH hat mit Schreiben vom 02. Juni 2021 einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. Der Geltungsbereich umfasst rund zwei Drittel des Flurstücks 13/11 der Flur 42 der Gemarkung Bohmte und hat eine Größe von ca. 12.200 qm. In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich dargestellt. Die P+S GmbH hat innerhalb dieser Fläche zwischenzeitlich ca. die Hälfte (südlicher Teil) käuflich erworben. Der nördliche Teil bleibt im Eigentum des bisherigen Besitzers.

 

Die umliegenden Flächen sind bereits in Bebauungsplänen dargestellt und größtenteils bebaut. Zum einen handelt es sich westlich und nördlich angrenzend um den Bebauungsplan Nr. 72 „Zwischen Brink und Mühlenfeld“, sowie die 1. Änderung hierzu und im östlichen Bereich um den Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“. Die beantragte Fläche soll künftig ebenfalls als Wohnbauland genutzt werden. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 117 „Mühlenesch“ erforderlich.

 

Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet vollständig als Wohnbaufläche festgesetzt, so dass der Bebauungsplan aus diesem entwickelt werden kann. Allerdings ist eine minimale Fläche darin mit wasserrechtlichen Festsetzungen dargestellt. Der Wasserverband Wittlage hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Plangebiet nicht Bestandteil des Wassergewinnungsgebiets ist. Eine Änderung ist demnach nicht erforderlich.

 

Da die Bauleitplanung von privater Seite initiiert wurde, sind sämtliche anfallende Kosten vom Antragsteller zu tragen. Hierzu wird derzeit ein städtebaulicher Vertrag vorbereitet, in dem u.a. die Kostenerstattung und Kompensation mit dem Antragsteller geregelt werden. Die Bereitschaft für diese vertraglichen Regelungen wurden seitens des Antragstellers bereits signalisiert.

 

Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss wird die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs in Auftrag gegeben. Das neue Baugebiet soll sich städtebaulich in die Umgebung einfügen. Die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags ist bereits in Arbeit.

 

Sobald die Unterlagen zur Entwurfsplanung vorliegen, werden sie in den zuständigen Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“ aufzustellen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt