Sitzung: 30.06.2021 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/103/2021
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. November 2020 den
Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich
der Leverner Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte auf der Fläche der Pfarrwiese der
ev.-luth. Kirchengemeinde in Bohmte gefasst.
Am 27. Januar 2021 wurde der Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss
gefasst. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ist
zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung wurde zusammen mit
der Begründung in der Zeit vom 12.02.2021 bis einschließlich 19.03.2021
öffentlich ausgelegt. Zwei private Eingaben wurde in diesem Zeitraum
vorgetragen. Beide wurden im Rahmen der Abwägung gewürdigt. Hierzu wird auf die
Begründung unter Punkt 2 und auf die ebenfalls vorliegende Abwägung verwiesen.
Mit Schreiben vom 10.02.2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 19.03.2021
gebeten.
Aus Sicht der Verwaltung und aufgrund eines zwischenzeitlich geführten Abstimmungsgesprächs mit einem Verfasser einer privaten Stellungnahme ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen, so dass die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ als Satzung beschlossen werden kann.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung. Diese
wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Gemeinderat beschließt gleichzeitig die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Nördlich der Leverner Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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2.996,00 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
51110 |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |