Sitzung: 23.06.2021 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/002/2021
Die Anlieger und Betroffenen der Gemeindestraße „Im Wiehagen“ haben
beantragt, die Gemeindestraße „Im Wiehagen“ durch eine Beschilderung „Verbot
für Fahrzeuge aller Art“ nach Verkehrszeichen 250 mit Unterschild „Anlieger
frei“, für den Durchgangsverkehr zu sperren (s. beigefügten Antrag). Im Rahmen eines Ortstermins am 9. September
2020 haben die Anlieger ihr Anliegen gegenüber der Bürgermeisterin erläutert
und die Punkte im November schriftlich zusammengetragen. (s. Anlage).
Aus Sicht der Verwaltung, sowie auch aus Sicht der Polizeiinspektion
Osnabrück und des Landkreises Osnabrück, würde nur eine Beschilderung „Verbot
für Fahrzeuge aller Art - Anlieger frei“ zu keiner merklichen Verringerung der
Verkehrsmengen führen.
Eine wirkungsvolle Lösung bestünde darin, die Durchfahrt für
Kraftfahrzeuge an geeigneter Stelle, z.B. in nördlicher Richtung vor der
Einmündung „Rebhuhnstraße“ baulich zu unterbinden (z.B durch Betonringe oder
eine Pfostenreihe) und als durchlässige Sackgasse für Radverkehr und Fußgänger
nach Verkehrszeichen 357-50 zu kennzeichen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge auf der Straße „Im Wiehagen“ durch eine bauliche Sperrung zu unterbinden und einen entsprechenden Antrag an den Landkreis Osnabrück zu stellen.
Antrag der Anlieger
und Betroffenen
Begründung des Antrages
Der Verwaltungsausschuss fasst einen dem Beratungsverlauf entsprechenden
Beschluss.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
Ca. 2.000,00 € |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
54110 |
|
|
|
|
Kostenstelle: |
630000 |
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |