Die Anlieger und Betroffenen der Gemeindestraße „Im Wiehagen“ haben beantragt, die Gemeindestraße „Im Wiehagen“ durch eine Beschilderung „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ nach Verkehrszeichen 250 mit Unterschild „Anlieger frei“, für den Durchgangsverkehr zu sperren (s. beigefügten Antrag).  Im Rahmen eines Ortstermins am 9. September 2020 haben die Anlieger ihr Anliegen gegenüber der Bürgermeisterin erläutert und die Punkte im November schriftlich zusammengetragen. (s. Anlage).

 

Aus Sicht der Verwaltung, sowie auch aus Sicht der Polizeiinspektion Osnabrück und des Landkreises Osnabrück, würde nur eine Beschilderung „Verbot für Fahrzeuge aller Art - Anlieger frei“ zu keiner merklichen Verringerung der Verkehrsmengen führen.

 

Eine wirkungsvolle Lösung bestünde darin, die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge an geeigneter Stelle, z.B. in nördlicher Richtung vor der Einmündung „Rebhuhnstraße“ baulich zu unterbinden (z.B durch Betonringe oder eine Pfostenreihe) und als durchlässige Sackgasse für Radverkehr und Fußgänger nach Verkehrszeichen 357-50 zu kennzeichen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge auf der Straße „Im Wiehagen“ durch eine bauliche Sperrung zu unterbinden und einen entsprechenden Antrag an den Landkreis Osnabrück zu stellen.


Antrag der Anlieger und Betroffenen

Begründung des Antrages


Der Verwaltungsausschuss fasst einen dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

Ca. 2.000,00  

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

54110

 

 

 

Kostenstelle:

630000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt