Das Amtsgericht Osnabrück hat mit Schreiben vom 31. Mai 2021 mitgeteilt, dass die Schiedspersonen nebst Stellvertreter in diesem Jahr neu zu wählen sind.

 

Bisher sind für den Schiedsmannsbezirk Bohmte tätig:

als Schiedsperson

Herr Jürgen Wittig, Leibnizstraße 1, 49163 Bohmte

als stv. Schiedsperson

Herr Georg Kaiser, Herringhausen, Tannenkamp 14, 49163 Bohmte

 

Herr Wittig und Herr Kaiser haben erklärt, dass sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen.

 

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde Bohmte für 5 Jahre gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes bestätigt. Gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG besteht ein Anhörungsrecht des Ortsrates. Die Ortsräte sollten daher Schiedspersonen vorschlagen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet und auch zu dessen Übernahme bereit sind.

 

Das Amt kann nicht bekleiden,

-              wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

In das Amt soll nicht berufen werden,

-              wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

-              wer nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

-              wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Berufung zur Schiedsperson kann ablehnen, wer

-              das 60. Lebensjahr vollendet hat;

-              das Amt während der vorausgegangenen fünf Jahre ausgeübt hat;

-              infolge Krankheit auf voraussichtlich längere Zeit gehindert ist, das Amt               ordnungsgemäß auszuüben;

-              aus beruflichen Gründen häufig oder langdauernd von seinem Wohnort abwesend ist;

-              durch die Ausübung des Amts in der Sorge für seine Familie besonderes belastet wird;

-              aus sonstigen wichtigen Gründen das Amt nicht ausüben kann.

 

Über die Befugnis zur Ablehnung entscheidet der Direktor des Amtsgerichtes.

 

Der Gemeinderat wählt für den Schiedsmannsbezirk Bohmte nach Anhörung der Ortsräte und aufgrund der Empfehlung des Verwaltungsausschusses die als Schiedsperson sowie stv. Schiedsperson vorgeschlagenen Personen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Schiedspersonen Herrn Wittig und Herrn Kaiser als Schiedspersonen zu wählen.


Anlagen:

 

 


Der Gemeinderat wählt für den Schiedsmannsbezirk Bohmte nach Anhörung der Ortsräte und aufgrund der Empfehlung des Verwaltungsausschusses die als Schiedsperson sowie stv. Schiedsperson vorgeschlagenen Personen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt