Sachverhalt:

Im Jahr 2019 hat der Ortsrat Bohmte bereits schon einmal über eine Bepflanzung der Verkehrsinseln am Buszentrum in der Ortschaft Bohmte beraten. Hierzu wird inhaltlich auf die Vorlage Nr. 171/2019 verwiesen. Zwischenzeitlich konnten verschiedene Abstimmungsgespräche u.a. mit der VLO GmbH und der Werbegemeinschaft Bohmte geführt werden. Im Ergebnis steht nun ein konsentierter Vorschlag zur Bepflanzung der Verkehrsinseln am Busbahnhof Bohmte.

 

Zu diesem Bepflanzungsvorschlag wurde ein Kostenvoranschlag der Gärtnerei Fortmann eingeholt, der dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Das Kostenvolumen nimmt nun eine Dimension an, die deutlich über den damalig angenommenen Kostenansätzen liegt.

 

Es ist nun zu beraten und zu entscheiden, ob die Bepflanzung wie angeboten durchgeführt werden soll und ob der Ortsrat Bohmte bereit ist, die Kosten für die Anpflanzung vollumfänglich zu übernehmen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte entscheidet über die Bepflanzung der Warteinseln am Busbahnhof Bohmte und die dazugehörige Kostenübernahme entsprechend seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt