Sitzung: 11.03.2021 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/027/2021
Sachverhalt:
In der Ratssitzung am 25.03.2021
soll der Ratsbeschluss für die Entwürfe der städtebaulichen Verträge zur
Bereitstellung von Wohnbauflächen in der Ortschaft Bohmte (siehe Vorlage
BV/023/2021) gefasst werden.
Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich auf ca. 4.600.000 €. Eine Aufteilung der Gesamtkosten stellt sich wie folgt dar:
Kaufpreis inkl. Grunderwerbst., Nebenk., Finanzierung ca.1.690.500,00 €
Erschließungskosten (Straße, Wasser, Kanäle etc.) ca. 2.370.000,00 €
Kompensation,
Vermessung, Bauleitplanung, etc. ca.
480.000,00 €
Gesamtkosten ca. 4.540.000,00 €
Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage wird angestrebt, die komplette Abwicklung dieser Grundstücke für Wohnbauflächen in der Ortschaft Bohmte über die KSG vornehmen zu lassen. Auf Grundlage des noch zu schließenden städtebaulichen Vertrages trägt die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG letztlich das Finanzierungsrisiko.
Unter Berücksichtigung von Rückflüssen aus Verkaufspreisen für die Verwertung der Fläche müsste ein dann ggf. verbleibendes Defizit aus Mitteln der Gemeinde Bohmte an die KSG erstattet werden. Die Kaufpreiskalkulation wird jedoch so erfolgen, dass kein Defizit für die Gemeinde verbleiben sollte.
Die Entwicklung von Baulandflächen wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert.
Durch den damit verbundenen günstigen Zinssatz ist eine kostendeckende
Abwicklung der Baugebietsflächen bei gleichzeitig vergleichsweise wirtschaftlichen
Verkaufspreisen gewährleistet. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus
den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Darüber
hinaus ist der Vorlage ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.
Die Entwicklung von Wohnbauland ist eine originäre Aufgabe der Gemeinde Bohmte. In deren Rahmen soll die KSG mit der Abwicklung dieser Aufgabe im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages beauftragt werden. Sowohl die städtebaulichen Verträge als auch die Übernahme der Bürgschaft bedürfen nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 25.03.2021 auf den Weg gebracht.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu
dem benötigten Darlehen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft
Wittlage mbH (KSG) für die gesamte Abwicklung der Grundstücke für
Wohnbaulandflächen in der Ortschaft Bohmte i. H. v. 4.600.000 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |