Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat am 02.11.2020 den schriftlichen Antrag gestellt, den in der Gemeinde Bohmte angelegten Baumlehrpfad neu zu gestalten, um die Anlage für Passanten und andere Nutzer, wie z.B. Schulen und Kindergärten attraktiver zu machen.

 

Zu der Umgestaltung zählen evtl. neue, bzw. aktualisierte Namensschilder, ein Gehweg aus Hackschnitzeln, eine Möglichkeit zum Verweilen, regelmäßige Pflege durch den Bauhof und Neu- bzw. Ersatzanpflanzungen.

 

Auch soll diese Anlage in den Einteilungsbereich des Ordnungsaußendienst aufgenommen werden, um mögliche Vandalismusschäden zu vermeiden.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der jetzige Standort des Baumlehrpfades an seine Kapazitätsgrenzen stößt und die Suche nach einer  geeigneten Nachfolgefläche vorangetrieben werden sollte.

 


Anlagen:

Antrag der CDU-Fraktion

 


Beschluss:

Der Ortsrat der Gemeinde Bohmte beschließt entsprechend seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt