Sachverhalt:

Der Spielplatz „Bolbecer Ring“ wurde im September 2015, nachdem alle Geräte abgängig waren, respektive die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gegeben war, komplett zurückgebaut.

 

Nora Betker beantragt gemäß Schreiben vom 02.10.2020 die ehemalige Spielplatzfläche des o.g. Spielplatzes als „Bolzplatz mit zwei Toren“ wiederherzustellen. Das Schreiben ist in der Anlage dieser Vorlage beigefügt.

Grundsätzlich ist der Antrag positiv zu bewerten, allerdings besteht die Verpflichtung seitens des Betreibers, hier die Gemeinde Bohmte, den „Bolzplatz“ dann so bereitzustellen, dass dieser den allgemeinen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht (Einfrieden der Fläche zu den öffentlichen Verkehrswegen, Nachbarflächen) genüge trägt. Zudem könnten die direkten Nachbarn an der Spielplatzfläche Einwände gegen einen s.g. Bolzplatz geltend machen, da die o.g. Fläche als „Spielplatz“ und nicht als „Bolzplatz“ im Bebauungsplan ausgewiesen wurde. Außerdem würden durch die Umgestaltung der jetzt „brachliegenden Fläche“ nicht unerhebliche Kosten für die „Wiederherstellung“ der Fläche auf die Gemeinde Bohmte zukommen.

Da es für den o.g. Spielplatz keinen Spielplatzpaten gibt, würden zudem weitere Kosten auf die Gemeinde Bohmte in Form der notwendigen Unterhaltung, wie die Mahd usw. zukommen.

 

Grundsätzlich würden ausschließlich Fußballtore in Betracht kommen, die als geeignet für den „öffentlichen Spielbetrieb“ zugelassen sind (fest im Boden verankert).

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat beschließt entsprechend seiner Beratung.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt