Nachtrag: 01.12.2020

Sachverhalt:

In der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage am 30.11.2020 erläuterte der Geschäftsführer die Auswirkungen der Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ auf das Wasserentnahmeentgelt (WEG).

 

Am 10. November 2020 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ in Naturschutz, Gewässerschutz und Waldrecht einstimmig beschlossen. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wie der Neugestaltung von Gewässerrandstreifen oder der konsequenten Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln durch die Landwirtschaft sind entsprechende Ausgleichszahlungen verbunden. Die Wasserwirtschaft hatte die Maßnahmen in dieser Hinsicht ausdrücklich gelobt, aber deutliche Kritik an dem Ansatz geübt, diese Zahlungen über das Wasserentnahmeentgelt (WEG) zu finanzieren.

 

Die niedersächsische Landesregierung hat trotz vieler gegenteiliger Stimmen an diesem Konzept festgehalten. Im Zuge der Gesetzesverabschiedung wurde beschlossen, dass die entstehenden Mehrausgaben über eine Anhebung der Gebühren für Wasserentnahmen gedeckt werden, wodurch die Anlage 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), die das Verzeichnis der Gebühren für Wasserentnahmen enthält, geändert wird. Dies wird durch das Haushaltsbegleitgesetz 2021 umgesetzt, bzw. gemeinsam mit dem niedersächsischen Haushalt voraussichtlich im Dezember beschlossen werden.

 

Der Entwurf eines Artikels im Haushaltsbegleitgesetz zur Änderung des NWG in Bezug auf die Wasserentnahmegebühr inkl. Begründung lässt bereits die Verdopplung der WEG für alle Nutzergruppen erkennen. Da die Änderung ab dem 01.01.2021 gelten wird ist es erforderlich, die Erhöhung der WEG bereits bei der Kalkulation der Wasserpreise für 2021 zu beachten.

 

In der Abteilung Wasserversorgung Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln bedeutet die Verdopplung der WEG einen Mehraufwand in Höhe von 240.000,00 €, der bei einem Wasserpreis von 0,92 €/m³ nicht aus den laufenden Entgelten finanziert werden kann, bzw. zu einer erheblichen Unterdeckung führt.

 

Der Geschäftsführer des Wasserverbandes Wittlage schlägt deshalb vor, den Wasserpreis um 0,08 €/m³ auf 1,00 €/m³ anzuheben.

 

In der Abteilung Wasserversorgung Belm wurde in Verbindung mit der Vorstellung des Jahresabschlusses 2019 sowie des zu erwartenden Ergebnisses für 2020 eine Wasserpreissenkung in Aussicht gestellt. Der Steuerberater Herr Dipl.-Ökonom Hans-Jürgen Behrens, Cloppenburg, wurde mit der Kalkulation beauftragt. Nachdem zwischenzeitlich die Verdopplung der WEG bekannt geworden ist, hat Herr Behrens die Kalkulation erneut

überarbeitet und finalisiert, dabei wurden auch Kostenunter- und -überdeckungen aus Vorjahren berücksichtigt. Die Ermittlung des kostendeckenden Wasserpreises für die Jahre 2021 und 2022 sieht unter Berücksichtigung der Erhöhung der WEG in der Gemeinde Belm einen Wasserpreis von 1,45 €/m³ vor und bleibt somit unverändert.

 

Aufgrund der hohen Überschüsse in der Abteilung Schmutzwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln in den vergangenen Jahren - die allerdings infolge der hohen Verlustvorträge insoweit auch notwendig waren - ist es auf Grundlage der vorliegenden Kalkulation möglich, den Schmutzwasserpreis um 0,10 €/m³ zu senken. Insbesondere durch die deutlich geringeren, inzwischen planbaren Aufwendungen bei der Klärschlammentsorgung ist hier

unter Berücksichtigung der Entgeltsenkung ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwarten. Der Geschäftsführer schlägt daher vor, den Schmutzwasserpreis von 2,40 € auf 2,30/m³ zu senken.

 

In dem vergangenen Jahr konnte das Entgelt in der Abteilung Niederschlagswasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln von 0,31 €/m² versiegelter Fläche auf 0,25 €/m², bzw. 2,50 € je angefangene 10 m² gesenkt werden. Das Jahresergebnis 2020 lässt erneut erhebliche Überschüsse im Erfolgsplan erwarten. In der Abteilung sind darüber hinaus noch erhebliche Gewinnvorträge aus vergangenen Jahren zu verzeichnen. Die Entgeltkalkulation im Erfolgsplan führt bei einer weiteren Senkung von 0,25 €/m² versiegelter Fläche auf 0,22 €/m² zu einem ausgeglichenen Ergebnis. Der Geschäftsführer schlägt deshalb vor, den Quadratmeterpreis versiegelter Fläche von 0,25 €/m² auf 0,22 €/m², bzw. 2,20 € je angefangene 10 m² zu

senken.

 

Aufgrund der vorgestellten Auswirkungen sind nach Auskunft des Geschäftsführers folgende Änderungen der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbedingen notwendig:

 

a) Preisregelungen für die Versorgung mit Wasser

 

Wasserversorgung Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln

Der Mengenpreis beträgt nach § 1 Abs. 2 der zurzeit gültigen Preisregelungen

für die Versorgung mit Wasser des Wasserverbandes Wittlage“ 0,92 € / m³

netto.

Zum 01.01.2021 erfolgt eine Anpassung um 0,08 €/m³ auf 1,00 €/m³ netto.

 

b) Anlage 2 der AEB – Preisblatt Abwasser –

 

Schmutzwasserbeseitigung Bad Essen – OC

Das Entgelt für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln beträgt gemäß dem zurzeit gültigen „Preisblatt

Abwasser“ 2,40 €/m³.

Zum 01.01.2021 soll eine Senkung auf 2,30 €/m³ erfolgen.

 

Niederschlagswasserbeseitigung Bad Essen – OC

Das Entgelt für die Niederschlagswasserbeseitigung in den Gemeinden Bad

Essen und Ostercappeln beträgt zurzeit 0,25 € je m², bzw. 2,50 € je angefangene 10 m².

Zum 01.01.2021 soll eine Senkung auf 0,22 € je m², bzw. 2,20 € je angefangene 10 m² erfolgen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der folgenden Beschlussvorlage des Wasserverbandes Wittlage zu:

 

a)    Der Mengenpreis für die Abteilung Wasserversorgung Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln nach § 1 Abs. 2 wird zum 01.01.2021 auf 1,00 € /m³ erhöht.

Die „Preisregelungen für die Versorgung mit Wasser des Wasserverbandes Wittlage“ werden ab dem 01.01.2021 wie folgt geändert:

 

§ 1

Wasserpreise

 

2. Mengenpreis

 

2.1 Der Wasserpreis wird nach m³ berechnet und beträgt für die

 

a)    Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln 1,00 €

 

 

Die Änderung der „Anlage 2 der AEB– Preisblatt Abwasser-“ erfolgt wie folgt:

 

I. Abwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln

 

1.) Schmutzwasserbeseitigung

b) Das Entgelt für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 2,30 €.

 

2.) Niederschlagswasserbeseitigung

b) Das Entgelt für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt 2,20 € je angefangene 10 m².

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: