Sitzung: 10.12.2020 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/211/2020
Sachverhalt:
Die Verwaltung schlägt vor, die aktuelle „Ordnung für die Benutzung des
Fachwerkhauses Schulstraße 12 in Bohmte, „Bohmter Kotten“, und die dazugehörige
Entgeltordnung für die Benutzung des „Bohmter Kottens anzupassen.
Folgende Änderungen werden für die Neufassung der Benutzungsordnung
vorgeschlagen:
1. Der Bohmter Kotten soll zukünftig für Trauungen zur Verfügung stehen.
2. Die Nutzung des Obergeschosses des „Bohmter Kottens“ ist nicht mehr
der Gemeindebücherei vorbehalten.
Folgende Änderungen werden in der Neufassung der Entgeltordnung für
Benutzung des „Bohmter Kottens“ vorgeschlagen:
1. Es soll zukünftig nach zwei Veranstaltungsarten unterschieden werden:
a) kulturelle
Veranstaltungen im engeren Sinne (Konzerte sowie Übungsabende, Lesungen,
Ausstellungen, Gastspiele, Vorträge) Seniorenarbeit, Selbsthilfegruppenarbeit,
Rats- und Verwaltungsarbeit, interne Arbeit der in der Gemeinde Bohmte
ansässigen Vereine und Parteiarbeit der im Gemeinderat vertretenden Parteien
b) Sonstige
Veranstaltungen (Gottesdienste, Trauungen, Seminare, Veranstaltungen der
auswärtigen Vereine usw.)
2. Die Entgeltregelung soll wie folgt geändert werden:
a) Für Veranstaltungen der Gruppe a) ist grundsätzlich kein Entgelt zu
entrichten.
b) Für alle sonstigen Veranstaltungen ist nachfolgendes Entgelt zu
entrichten:
Diele (Nutzung
bis 2 Stunden) 80,-- €
Diele (Nutzung
bis 5 Stunden) 110,--
€
Diele (Nutzung
über 5 Stunden) 160,--
€
pro Tagungsraum (Nutzung
bis 2 Stunden) 30,-- €
pro Tagungsraum (Nutzung
bis 5 Stunden) 50,-- €
pro Tagungsraum (Nutzung
über 5 Stunden) 70,-- €
Zur besseren Lesbarkeit sollen die Ordnung und die Entgeltordnung für die
Benutzung des Fachwerkhauses Schulstraße 12 in Bohmte, „Bohmter Kottens“ als
Neufassung beschlossen werden. Die Änderungen (Ergänzungen und Streichungen)
sind in der als Anlage beigefügten Neufassung der Nutzungsordnung und der
Entgeltordnung farblich kenntlich gemacht.
Anlagen:
1. Ordnung für die Benutzung des Fachwerkhauses Schulstraße 12 in Bohmte, „Bohmter Kottens“
2. Entgeltordnung für die Benutzung des „Bohmter Kottens“
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Neufassung der Ordnung und der
Entgeltordnung für die Benutzung des Fachwerkhauses Schulstraße 12 in Bohmte,
„Bohmter Kottens“ in der vorliegenden Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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