Sachverhalt:

Die Verwaltung schlägt vor, die aktuelle „Ordnung für die Benutzung des Fachwerkhauses Schulstraße 12 in Bohmte, „Bohmter Kotten“, und die dazugehörige Entgeltordnung für die Benutzung des „Bohmter Kottens anzupassen.

 

Folgende Änderungen werden für die Neufassung der Benutzungsordnung vorgeschlagen:

1. Der Bohmter Kotten soll zukünftig für Trauungen zur Verfügung stehen.

2. Die Nutzung des Obergeschosses des „Bohmter Kottens“ ist nicht mehr der Gemeindebücherei vorbehalten.

 

Folgende Änderungen werden in der Neufassung der Entgeltordnung für Benutzung des „Bohmter Kottens“ vorgeschlagen:

1. Es soll zukünftig nach zwei Veranstaltungsarten unterschieden werden:

 

a) kulturelle Veranstaltungen im engeren Sinne (Konzerte sowie Übungsabende, Lesungen, Ausstellungen, Gastspiele, Vorträge) Seniorenarbeit, Selbsthilfegruppenarbeit, Rats- und Verwaltungsarbeit, interne Arbeit der in der Gemeinde Bohmte ansässigen Vereine und Parteiarbeit der im Gemeinderat vertretenden Parteien

b) Sonstige Veranstaltungen (Gottesdienste, Trauungen, Seminare, Veranstaltungen der auswärtigen Vereine usw.)

 

2. Die Entgeltregelung soll wie folgt geändert werden:

a) Für Veranstaltungen der Gruppe a) ist grundsätzlich kein Entgelt zu entrichten.

b) Für alle sonstigen Veranstaltungen ist nachfolgendes Entgelt zu entrichten:

 

Diele                                     (Nutzung bis 2 Stunden)                                                80,-- €

Diele                                     (Nutzung bis 5 Stunden)                                              110,-- €

Diele                                     (Nutzung über 5 Stunden)                                          160,-- €

pro Tagungsraum            (Nutzung bis 2 Stunden)                                                30,-- €

pro Tagungsraum            (Nutzung bis 5 Stunden)                                                50,-- €

pro Tagungsraum            (Nutzung über 5 Stunden)                                            70,-- €

 

Zur besseren Lesbarkeit sollen die Ordnung und die Entgeltordnung für die Benutzung des Fachwerkhauses Schulstraße 12 in Bohmte, „Bohmter Kottens“ als Neufassung beschlossen werden. Die Änderungen (Ergänzungen und Streichungen) sind in der als Anlage beigefügten Neufassung der Nutzungsordnung und der Entgeltordnung farblich kenntlich gemacht.

 


Anlagen:

1. Ordnung für die Benutzung des Fachwerkhauses Schulstraße 12 in Bohmte, „Bohmter Kottens“  

2. Entgeltordnung für die Benutzung des „Bohmter Kottens“

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Neufassung der Ordnung und der Entgeltordnung für die Benutzung des Fachwerkhauses Schulstraße 12 in Bohmte, „Bohmter Kottens“ in der vorliegenden Fassung.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: