Der § 9 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) bestimmt, dass jeweils die Bürgermeisterin/der Bürgermeister die Gemeindewahlleitung (Wahlleiterin/Wahlleiter) im Sinne von § 2 Abs. 7 NKWG ist. Nach § 9 Abs. 2 NKWK ist die Stellvertreterin/der Stellvertreter jeweils die Vertreterin/der Vertreter im Amt.

 

Nach § 9 Abs. 3 NKWG kann die Vertretung abweichend von § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 als Wahlleitung, Stellvertreterin oder Stellvertreter Beschäftige der Gemeindeverwaltung zur Wahlleiterin/zum Wahlleiter und zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter berufen.

 

Für die Bürgermeisterwahl im Jahre 2019 wurde für die Wahlleitung (Gemeindewahlleiter) die gesetzliche Regelung nach § 9 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz sowie für die Stellvertretung des Gemeindewahlleiters § 9 Abs. 3 NKWK angewandt.

 

Das  Amt des Gemeindewahlleiters wurde von Herrn Klaus Goedejohann übernommen und für das Amt der Stv. Gemeindewahlleiterin wurde Frau Kerstin  Schubert berufen.

 

Für die alsbald nach Festsetzung des Wahltages für die  Kommunalwahlen 2021  einzuleitenden Maßnahmen sind die Wahlleitungen zu berufen.

 

Es wird vorgeschlagen, dass zur Kommunalwahl 2021 weiterhin die gesetzliche Regelung nach § 9 Abs. 1 NKWG zum Tragen kommt, wonach die Bürgermeisterin die Wahlleiterin ist.

 

Ferner soll gemäß § 9 Abs. 3 NKWG für das Amt der Stv. Wahlleiterin Frau Kerstin Schubert berufen  werden.

 


Anlagen:

 

 


Der Gemeinderat beschließt, 

 

-              dass gemäß der  gesetzlichen Regelung nach § 9 Abs. 1 NKWG, Bürgermeisterin Tanja Strotmann die Wahlleitung übernimmt.

 

-              Frau Kerstin Schubert zur stv. Wahlleiterin zu berufen.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: