Sitzung: 10.12.2020 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/171/2020
Der § 9 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) bestimmt, dass jeweils die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister die Gemeindewahlleitung
(Wahlleiterin/Wahlleiter) im Sinne von § 2 Abs. 7 NKWG ist. Nach § 9 Abs. 2
NKWK ist die Stellvertreterin/der Stellvertreter jeweils die Vertreterin/der
Vertreter im Amt.
Nach § 9 Abs. 3 NKWG kann die Vertretung abweichend von § 9 Abs. 1 oder
Abs. 2 als Wahlleitung, Stellvertreterin oder Stellvertreter Beschäftige der
Gemeindeverwaltung zur Wahlleiterin/zum Wahlleiter und zur Stellvertreterin/zum
Stellvertreter berufen.
Für die Bürgermeisterwahl im Jahre 2019 wurde für die Wahlleitung
(Gemeindewahlleiter) die gesetzliche Regelung nach § 9 Abs. 1 Nds.
Kommunalwahlgesetz sowie für die Stellvertretung des Gemeindewahlleiters § 9
Abs. 3 NKWK angewandt.
Das Amt des Gemeindewahlleiters
wurde von Herrn Klaus Goedejohann übernommen und für das Amt der Stv.
Gemeindewahlleiterin wurde Frau Kerstin
Schubert berufen.
Für die alsbald nach Festsetzung des Wahltages für die Kommunalwahlen 2021 einzuleitenden Maßnahmen sind die
Wahlleitungen zu berufen.
Es wird vorgeschlagen, dass zur Kommunalwahl 2021 weiterhin die
gesetzliche Regelung nach § 9 Abs. 1 NKWG zum Tragen kommt, wonach die
Bürgermeisterin die Wahlleiterin ist.
Ferner soll gemäß § 9 Abs. 3 NKWG für das Amt der Stv. Wahlleiterin Frau Kerstin Schubert berufen werden.
Anlagen:
Der Gemeinderat
beschließt,
- dass
gemäß der gesetzlichen Regelung nach § 9
Abs. 1 NKWG, Bürgermeisterin Tanja Strotmann die Wahlleitung übernimmt.
- Frau Kerstin Schubert zur stv. Wahlleiterin zu berufen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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