Sitzung: 01.12.2020 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: IV/193/2020
Der Wohnungsmarkt wird in seiner Entwicklung von vielen Faktoren beeinflusst und von Angebot und Nachfrage bestimmt. Obwohl die Bevölkerungszahl im Wittlager Land in den nächsten Jahren tendenziell sinken wird, bleibt die Nachfrage am Wohnungsmarkt weiterhin stabil. Allerdings verändert sich die Nachfrage aufgrund des demographischen Wandels. Altersgerechtes Wohnen, Barrierefreiheit und Singularisierung werden immer wichtiger. Des Weiteren spielt die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum, mittlerweile auch in ländlichen Regionen, eine immer größere Rolle.
Auf diese sich ändernden Bedarfe und Strukturen muss der Wohnungsmarkt vorbereitet sein. Um all diese Faktoren zu berücksichtigen wird der Wohnungsmarkt regelmäßig beobachtet und im kommunalen Wohnungsmarktbericht (KomWoB) zusammengefasst. Durch Vergleiche mit den vergangenen Berichten (letztmalig 2013/2014), können die Gemeindeverwaltung und -politik ihre Strategien und Planungen überprüfen und ggf. anpassen. Der KomWoB bezieht sich auf vergangene, aktuelle und zukünftige Zahlen und Prognosen und dient somit als Handlungs- und Diskussionsgrundlage für das Wittlager Land.
Dieser KomWoB wurde für das Jahr 2019/2020 für die Region Wittlager Land neu erstellt und wird vom ILE Regionalmanagement, Karsten Perkhuhn, in der Sitzung des Ausschusses Bauen, Planen und Umwelt vorgestellt.
Anlagen:
Der Ausschuss Bauen,
Planen Umwelt dankt Herrn Perkhuhn für die Vorstellung des KomWoB und nimmt die
Informationen zur Kenntnis.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |