Der Wohnungsmarkt wird in seiner Entwicklung von vielen Faktoren beeinflusst und von Angebot und Nachfrage bestimmt. Obwohl die Bevölkerungszahl im Wittlager Land in den nächsten Jahren tendenziell sinken wird, bleibt die Nachfrage am Wohnungsmarkt weiterhin stabil. Allerdings verändert sich die Nachfrage aufgrund des demographischen Wandels. Altersgerechtes Wohnen, Barrierefreiheit und Singularisierung werden immer wichtiger. Des Weiteren spielt die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum, mittlerweile auch in ländlichen Regionen, eine immer größere Rolle.

Auf diese sich ändernden Bedarfe und Strukturen muss der Wohnungsmarkt vorbereitet sein. Um all diese Faktoren zu berücksichtigen wird der Wohnungsmarkt regelmäßig beobachtet und im kommunalen Wohnungsmarktbericht (KomWoB) zusammengefasst. Durch Vergleiche mit den vergangenen Berichten (letztmalig 2013/2014), können die Gemeindeverwaltung und -politik ihre Strategien und Planungen überprüfen und ggf. anpassen. Der KomWoB bezieht sich auf vergangene, aktuelle und zukünftige Zahlen und Prognosen und dient somit als Handlungs- und Diskussionsgrundlage für das Wittlager Land.

Dieser KomWoB wurde für das Jahr 2019/2020 für die Region Wittlager Land neu erstellt und wird vom ILE Regionalmanagement, Karsten Perkhuhn, in der Sitzung des Ausschusses Bauen, Planen und Umwelt vorgestellt.

 


Anlagen:

 

 


Der Ausschuss Bauen, Planen Umwelt dankt Herrn Perkhuhn für die Vorstellung des KomWoB und nimmt die Informationen zur Kenntnis.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt