Die CDU-Fraktion  hat mit Schreiben vom 05.09.2020 den Antrag gestellt in der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Ordnung und Sicherheit über das Thema „Diebstähle und Sachbeschädigungen im Umfeld des Bohmter Bahnhofs“ zu beraten. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

Der Ausschuss für Feuerschutz, Ordnung und Sicherheit hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 beschlossen, dass eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage: BV/210/2020, im Verwaltungsausschuss erfolgen soll.

 

Der Ausschuss für Feuerschutz, Ordnung und Sicherheit empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird  vierteljährig über die Arbeit des Ordnungsaußendienstes sowie über den Sachstandes „Sicherheit im Bahnhofsumfeld“  im Verwaltungsausschuss berichten.


Antrag der CDU Fraktion – Sicherheit im Umfeld des Bohmter Bahnhofs

 

 


Entsprechend dem Beratungsverlauf sollte ein Beschlussvorschlag formuliert werden.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt