Sachverhalt:

Zwischen der Gemeinde Bohmte und dem Nordd. Ponymarkt Hunteburg e.V. wurde im September 2019 eine Vereinbarung dahingehend geschlossen, dass der Verein der Gemeinde Bohmte den Erbbauzins, den die Gemeinde Bohmte wiederrum an den Grundstückseigentümer zu zahlen hat, erstattet. Mit dieser Nutzungsvereinbarung wurde das Recht zur Nutzung des Geländes auf den Verein übertragen.

 

Diese Regelung gilt auch für den Fall, falls der Ponymarkt nicht stattfinden kann.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Ponymarkt in diesem Jahr bekanntermaßen nicht stattfinden. Damit fehlen dem Verein wichtige Erlöse zur Finanzierung der dem Verein entstehenden Kosten. Im Vorfeld hat es ein Gespräch zwischen Vertretern des Ponymarktvereins, dem stellv. Ortsbürgermeister und der Gemeindebürgermeisterin Frau Strotmann gegeben.

 

Der Nordd. Ponymarkt Hunteburg e.V. bittet den Ortsrat um Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 7.500,- €.

 

Der Antrag des Vereins ist dieser Vorlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Unter Bezugnahme auf den vorliegenden Antrag des Nordd. Ponymarkt Hunteburg e.V. zur Gewährung eines Zuschusses von 7.500,- € entscheidet der Ortsrat Hunteburg entsprechend seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: